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Urteil im Pipi-Prozess: Zugbegleiter handelte nach bestem Gewissen

Neue S-Bahnen ohne Toiletten: Weil ein Reisender es nicht mehr halten konnte, erlaubte ihm ein Schaffner den rettenden Gang zum Abfalleimer. Er wurde daraufhin von der Bahn versetzt mit und einem Bußgeld belegt: Ein Fall für die Justiz.

Blasenschwache Passagiere reisen in manchen neuen S-Bahnen eher unentspannt: Die Züge haben mitunter, anders als ihre Vorgänger, keine Toiletten mehr an Bord. Die Deutsche Bahn argumentiert mit den kurzen Fahrzeiten zwischen den Haltestellen und sagt: Kein Problem. Doch ein Problem, zeigt der Fall eines Zugbegleiters aus Wuppertal.

Karl-Peter Naumann - ist Bundesvorsitzender des Fahrgastverbandes »PRO BAHN«.

ist Bundesvorsitzender des Fahrgastverbandes »PRO BAHN«.
Karl-Peter Naumann

Ein verzweifelter junger Mann machte ihn darauf aufmerksam, dass er auf der Stelle sein Geschäft verrichten müsse. Nachdem er den Betroffenen auf die Toiletten im nächsten Bahnhof verwiesen hat, dieser ihm aber mitteilt, dass es sich im wahrsten Sinne des Wortes um eine „NOTdurft“ handelt, reagiert der Bahnbeamte mit der ganzen Abgeklärtheit seiner 36 Dienstjahre: Er erlaubte dem Fahrgast, in einen Abfalleimer in der ersten Klasse zu urinieren.

Dumm gelaufen: ein anderer Schaffner siehts und geht gegen beide vor. Die Deutsche Bahn hat dem wohlwollenden Schaffner daraufhin ein Bußgeld aufgebrummt und den kundenfreundlichen Angestellten versetzt. Zu unrecht, sagt das Verwaltungsgericht in Düsseldorf und macht das Bußgeld rückgängig.

Über das Urteil und vor allem über die toilletenlosen S-Bahnen haben wir mit Karl-Peter Naumann gesprochen. Er ist Bundesvorsitzender des Fahrgastverbandes „PRO BAHN“.

Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband »PRO BAHN« zum Urteil im Pinkel-Prozess 04:18

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