Laut Tucholsky darf Satire alles. Oder doch nicht? Geht es nach dem Düsseldorfer Landgericht, lautet die Antwort jedenfalls nein. Denn das Gericht sieht eine klare Grenze zwischen Kunstfreiheit und Urheberrechtsverletzung gezogen. Grund für das Urteil ist der Titel der historischen Mittelalterromanserie „Die Wanderhure“. Das Autoren-Duo war damit so erfolgreich, dass ein Film folgte. Ein Titel, mit dem der Poet Julius Fischer spielte und deshalb sein Verlag vor Gericht musste.
Verbot wegen Titel-Recht
Julius Fischer hat den Titel für seinen neuesten Erzählband „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ verwendet. Noch, denn nach dem Urteil muss der Verlag „Voland & Quist“ das satirische Buch aus dem Verkehr ziehen und den Titel ändern. Die Begründung: Verletzung der Titelrechte.
Was „Voland & Quist“ dazu sagt und ob der Verlag gegen das Urteil Berufung einlegen wird, darüber haben wir mit Sebastian Wolter von „Voland & Quist“ gesprochen.