Das Prinzip von Grooveshark ist einfach. Musik wird von Nutzern hochgeladen und kann von allen anderen mitgehört werden.
Seit Ende 2011 muss man als Betreiber einer Musikstreaming Seite allerdings Gebühren zahlen. Die GEMA hat einen Tarif vorgelegt, der Seiten wie Grooveshark 0,6 Cent pro Stream kostet und 10% aller Einnahmen verlangt.
Laut GEMA bezahlen die Grooveshark-Betreiber aber überhaupt keine Gebühren und weigern sich Verträge abzuschließen.
Diese ungeklärte Rechtslage hatte dazu geführt, dass Apple und Google Ihre Grooveshark-Apps schon nach kurzer Zeit wieder vom Markt genommen haben.
Warum Grooveshark seine Seite abgestellt hat und wie die Rechtslage zum Musikstreaming in Deutschland gerade aussieht, darüber sprechen wir mit Sven Hansen vom ct-Magazin.