Im Radio, auf Youtube und im Club sowieso – jeder hat schon einmal einen Remix gehört. Was die meisten nicht wissen: Rechtlich bewegt sich der Remix oft in einer Grauzone.
Während es grundsätzlich erlaubt ist, eine Coverversion eines Songs zu machen, ist das bei einem Remix viel komplizierter. Denn wer einen Remix anfertigt, verarbeitet immer Stückchen aus einem Originalsong – beispielsweise einen Teil des Gesangs, der dann Sample genannt wird.
Rechte klären – kein einfaches Unterfangen
Aber um das legal zu tun, muss man alle Personen, die sich am Original beteiligt haben, um Erlaubnis fragen: Also die Interpreten, den Produzenten, das Label und den Musikverlag.
Meistens schaffen das nur große Mainstreamkünstler. Den Künstlern, die sich diesen komplizierten und oft auch teuren Weg nicht leisten können, bleibt nur zu hoffen, einfach nicht erwischt zu werden und keine Abmahnung zu kassieren.
Remix und Remixkultur müssen als zentrale Ausdrucksform einer digitalen Gesellschaft anerkannt werden. – rechtaufremix.org
So lautet die Forderung der Kampagne „Recht auf Remix„. Es soll künftig leichter werden, legal Remixe anzufertigen. Leonhard Dobusch ist einer der Initiatoren der Kampagne und hat mit uns über Remix-Kultur und Remix-Rechte gesprochen.