Die GEMA hat von der Videoplattform Youtube Schadenersatz in Höhe von 1,6 Millionen Euro verlangt. Das Landgericht München hat aber nun entschieden, dass Youtube als technische Plattform nicht direkt für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer verantwortlich ist. Fast gleichzeitig hat das Oberlandesgericht Hamburg sich mit dem Streit beschäftigt. Die Richter kommen hier zu dem Schluss, dass die Google-Tochter Youtube Videos sperren muss, wenn Rechte verletzt werden.
Die GEMA kann nicht jeden Nutzer abmahnen. Deswegen wollte man die Gebühren direkt von Youtube haben. – Anwalt Christian Solmecke
Youtube: Keine Änderung für Nutzer und Künstler
Wer Inhalte ohne die entsprechenden Rechte hochlädt, begeht nach wie vor eine Verletzung des Urheberrechts. Für die Nutzer ändert sich durch die Entscheidung nichts.
Ebenso für die Künstler, die durch die Verwertungsgesellschaft vertreten werden: Solange sich GEMA und Youtube nicht einigen können, verdienen sie auf der Videoplattform weiterhin kein Geld.
Urheberrecht: Nicht modern genug
Die rechtliche Lage hinkt der digitalen Realität offensichtlich hinterher. Viele Beobachter meinen, es bedarf einer moderneren Fassung, die der Teilkultur im Netz gerecht wird.
Der Medienrechtsanwalt Christian Solmecke spricht sich für eine Modernisierung des Urheberrechts aus. Im Gespräch mit Moderatorin Jennifer Stange erklärt er den aktuellen Stand im Rechtsstreit zwischen Youtube und der GEMA.
Redaktion: Sandro Schroeder und Insa van den Berg.