Seit 50 Jahren Streit um den Numerus Clausus
Der Numerus clausus, kurz NC, wird 50 Jahre alt. Der Grund 1968 den NC einzuführen waren zu viele Bewerber auf zu wenig Plätze an den Hochschulen. Aus einem Notfallplan entstanden, ist er heute immer noch gültig. Eigentlich sagt der NC aus, dass es nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen gibt. Allerdings wird er immer mit dem Notendurchschnitt vom Abitur gleichgesetzt.
Es ist in der Tat ein trauriger Geburtstag, dass wir 50 Jahre Numerus clausus haben. – Jürgen Hägele, Rechtsanwalt beim Verbund Rechtsanwälte gegen den Numerus clausus
Der NC war schon immer ein Streitpunkt: 1972 hat es dieser Streit zum ersten Mal vor das Bundesverfassungsgericht geschafft. Allerdings hat das Gericht damals entschieden, dass eine gewisse Qualifikation, in diesem Fall das Abitur, zum Studium vorausgesetzt werden kann.
Die erste Reform des bundesweiten NC hat 2004 stattgefunden. Dabei ging es um eine prozentuale Regelung. Dementsprechend entscheiden die Universitäten heute ihre Aufnahmeprozesse zu 20 Prozent über die Wartezeit, 20 Prozent über den Numerus clausus und 60 Prozent über Eignungstests zu. Allerdings nutzen die Hochschulen dazu immer noch die Abiturnote.
Forderung nach mehr Kriterien
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr, steht das Verfahren in Bezug auf das Studienfach Medizin auf dem Prüfstand. Ein Student hatte geklagt und Recht bekommen: Nur nach der Abiturnote und der Wartezeit zu gehen, ist nach dem Urteil ungerecht.
Der Gesetzgeber ist nun dazu verpflichtet bis Ende 2019 neue Regelungen zu schaffen. – Jürgen Hägele
Über die Geschichte des NC und ob die Regelung heute überhaupt noch sinnvoll ist, hat detektor.fm-Moderatorin mit dem Rechtsanwalt Jürgen Hägele von dem Verbund Rechtsanwälte gegen Numerus clausus gesprochen.
Redaktion: Moritz Steinacker