Ferkelkastration und Tierschutz
Eine Ferkelkastration kann bis zum siebten Lebenstag der Tiere ohne Betäubung durchgeführt werden. Obwohl das deutsche Tierschutzgesetz vorschreibt, dass ein schmerzhafter Eingriff bei einem Wirbeltier nicht ohne Betäubung durchgeführt werden darf. Nachdem einer Änderung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 ist die betäubungslose Kastration nur noch bis Ende 2018 erlaubt.
Der deutsche Bauernverband und mit ihm einige Bundesländer fordern allerdings eine erneute Fristverlängerung. Bereits am 3. September 2018 ist der Versuch Bayerns gescheitert, die Übergangsfrist zu verlängern. Die heutige, erneute Abstimmung im Bundesrat bestätigt: Es gibt keine weitere Fristverlängerung für das Verbot.
Der Bauernverband will nach Niederlage im Bundesrat jetzt im Bundestag versuchen, das Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln verschieben zu lassen. #Ferkelkastration #Tierschutz #Landwirtschaft https://t.co/XRcAcPQtbQ
— Jost Maurin (@JostMaurinTAZ) 21. September 2018
Damit sieht es so aus, als ob dieser Schritt in Richtung mehr Tierschutz ab 2019 umgesetzt wird. Aber sind alle Betroffenen schon bereit dafür?
Bauern in der Krise
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner von der CDU fordert die Länder auf, das Verbot zu verschieben. Sonst würden noch mehr Ferkel aus dem Ausland importiert und dort hat Deutschland keinen Einfluss auf den Tierschutz.
Landwirte in der Sauenhaltung kämpfen durch die niedrigen Fleischpreise schon seit langem mit geringen Gewinnspannen. Die zusätzlichen Ausgaben nach der Durchsetzung des Verbotes sind je nach Betrieb und Marktlage finanzierbar oder nicht.
Ich wünsche mir von der Politik endlich Planungssicherheit! – Thomas Asmussen, Landwirt
detektor.fm-Moderatorin Bernadette Huber und hat mit Politikern, Landwirten und Tierärzten gesprochen, um die verschiedenen Alternativen vorzustellen und das komplexe Thema aufzudröseln.