Anfang April haben sich die Verkehrsminister der Bundesländer in Saarbrücken zur Verkehrsministerkonferenz getroffen. Dort haben sie eine „fahrradfreundliche Novelle“ der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschlagen. In 14 Punkten und weiteren Anstrichen werden Maßnahmen aufgelistet, die den Radverkehr sicherer machen sollen.
Abbiegende LKW, Einbahnstraßen, Überholabstand
Geht es nach den Verkehrsministern der Länder, sollen z.B. LKW zukünftig innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen dürfen. Davon erhofft man sich, dass Abbiegeunfälle mit Radfahrern verhindert werden. Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen sollen auch in Gegenrichtung per Rad befahren werden dürfen und ein Überholabstand von 1,50 Meter soll samt Fahrstreifenwechsel für PKW Vorschrift werden. Diese und weitere Vorschläge der Verkehrsminister haben teilweise Kritik hervorgerufen. In den kommenden Wochen werden eigene Vorschläge vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) und schließlich vom Bundesverkehrsminister erwartet, die die Diskussion um die Sicherheit im Straßenverkehr sicher weiter anregen werden.
StVO und Straßenverkehrsgesetz
Über die Vorschläge der Landesverkehrsminister und ihre Einordnung haben wir mit Rechtsreferent Roland Huhn vom ADFC gesprochen. Neben den konkreten Vorschlägen geht es in dem Gespräch auch um die Unterschiede zwischen Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrsgesetz und ihre rechtliche Wirkung.