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Foto: Gerhard Westrich | ADFC Pressebild
Bild: Gerhard Westrich | Pressebild ADFC

Antritt | Verkehrsminister mit StVO-Vorschlägen fürs Fahrrad

„Wir wollen, dass sehr viel mehr erlaubt wird“

Die Verkehrsminister der Länder wollen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verändern. Auf einer Konferenz haben sie fahrradfreundliche Vorschläge gemacht. Roland Huhn vom ADFC ordnet sie ein.

Anfang April haben sich die Verkehrsminister der Bundesländer in Saarbrücken zur Verkehrsministerkonferenz getroffen. Dort haben sie eine „fahrradfreundliche Novelle“ der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschlagen. In 14 Punkten und weiteren Anstrichen werden Maßnahmen aufgelistet, die den Radverkehr sicherer machen sollen.

Abbiegende LKW, Einbahnstraßen, Überholabstand

Geht es nach den Verkehrsministern der Länder, sollen z.B. LKW zukünftig innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen dürfen. Davon erhofft man sich, dass Abbiegeunfälle mit Radfahrern verhindert werden. Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen sollen auch in Gegenrichtung per Rad befahren werden dürfen und ein Überholabstand von 1,50 Meter soll samt Fahrstreifenwechsel für PKW Vorschrift werden. Diese und weitere Vorschläge der Verkehrsminister haben teilweise Kritik hervorgerufen. In den kommenden Wochen werden eigene Vorschläge vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) und schließlich vom Bundesverkehrsminister erwartet, die die Diskussion um die Sicherheit im Straßenverkehr sicher weiter anregen werden.

StVO und Straßenverkehrsgesetz

Über die Vorschläge der Landesverkehrsminister und ihre Einordnung haben wir mit Rechtsreferent Roland Huhn vom ADFC gesprochen. Neben den konkreten Vorschlägen geht es in dem Gespräch auch um die Unterschiede zwischen Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrsgesetz und ihre rechtliche Wirkung.

Roland Huhn - vom ADFC über die Notwendigkeit, den Überholabstand im Straßenverkehrsgesetz festzuschreiben

vom ADFC über die Notwendigkeit, den Überholabstand im Straßenverkehrsgesetz festzuschreiben
In der Straßenverkehrsordnung steht nur, es ist ein ausreichender Abstand einzuhalten. Viele Autofahrer kennen diesen ausreichenden Abstand nicht und sind der Meinung, ein Meter reiche doch aus. Hätte man die 1,50 Meter im Gesetz, so wie es hier vorgeschlagen wird, und dazu noch die Pflicht, auf den benachbarten Fahrstreifen auszuweichen, dann würden Radfahrer mit einem sehr viel größeren Abstand überholt. Sie würden sich nicht nur sicherer fühlen, sie würden auch sicherer fahren und es wäre auch möglich, wenn so ein Abstand im Gesetz steht, das auch mit ordentlichen Bußgeldern zu bestrafen.Roland Huhn
Antritt – Fahrradfreundliche Vorschläge der Landesverkehrsminister 17:37

Der passende Podcast (u.a. Apple Podcast, Deezer, Google Podcasts und Spotify) mit der gesamten Ausgabe bietet den idealen Soundtrack für das Rad. Antritt ist auch bei Facebook.

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