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In Baden-Württemberg ist vor 200 Jahren das Fahrrad erfunden worden. Karl Drais ist im Juni 1817 zum ersten Mal mit seiner Draisine von Mannheim nach Schwetzingen und zurück gefahren. Das Ereignis gilt als Geburtsstunde des Fahrrads und wird in diesem Jahr groß gefeiert. Das Land Baden-Württemberg hat dazu die Website „200 Jahre Fahrrad – Wir haben’s erfunden“ aufgesetzt und unter „Radkultur Baden-Württemberg“ feiert man die gelebte Radkultur.
Einige Radfahrer kritisieren jedoch seit Jahren das Land Baden-Württemberg. Denn Fahrradfahren auf Wegen, die schmaler als zwei Meter sind, ist dort verboten. Seit 1995 gilt die sogenannte Zwei-Meter-Regel. Sie ist vor allem aus Sicht vieler Mountainbiker ein Problem: Schließlich liegt ein großer Teil des Reizes am Geländeradsport im Fahren auf schmalen Wegen und Pfaden, den sogenannten Trails.
Sonderfall Zwei-Meter-Regel
Die restriktive baden-württembergische Gesetzgebung ist deutschlandweit ein Alleinstellungsmerkmal. In keinem anderen Bundesland ist der Zugang zu schmalen Wegen derart reglementiert. Funktioniert die Koexistenz zwischen Wanderern und Mountainbikern in anderen Bundesländern besser?
Natürlich sind in Baden-Württemberg viele Menschen nicht nur auf breiten Forstwegen mit dem Mountainbike unterwegs – und verstoßen damit regelmäßig gegen bestehendes Gesetz. Die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) kämpft seit Jahren gegen die im Landeswaldgesetz festgeschriebene Zwei-Meter-Regel. Eine Petition zur Streichung der ungeliebten Regel ist 2013 von mehr als 58.000 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet worden.
Überarbeitung der Zwei-Meter-Regel in „Radstrategie Baden-Württemberg“?
Im Januar 2016 hat das grün-rote Kabinett dann die „Radstrategie Baden-Württemberg“ verabschiedet. Darin heißt es unter anderem:
Das Land nutzt seine eigene Rechtssetzungskompetenz:
– Prüfung der Weiterentwicklung des Landeswaldgesetzes im Hinblick auf die Fahrradfreundlichkeit unter Beachtung der Anforderungen aller WaldnutzerInnen.(Radstrategie Baden-Württemberg, Seite 156, pdf-Download 5,2 MB)
Warum die Zwei-Meter-Regel in Baden-Württemberg weiter existiert, auf welcher Datengrundlage sie besteht und welche Chancen auf Änderungen bestehen, darüber haben wir mit Peter Hauk (CDU) gesprochen. Er ist seit Mai 2016 Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg und für die Zwei-Meter-Regel zuständig.