Abstimmung über Artikel 13
Die Abgeordneten des europäischen Parlaments haben mit einer deutlichen Mehrheit für die Reform des Urheberrechts gestimmt. Trotzdem haben am Ende nur fünf Stimmen gefehlt, um zumindest über Änderungen an den umstrittenen Artikeln 11 und 13 abstimmen zu dürfen. In dem Fall hätte das Parlament heute nur die unstrittigen Teile der Reform verabschiedet. Im Anschluss wäre dann über eine Streichung der beiden Artikel abgestimmt worden.
Das Leistungsschutzrecht
Im Vorfeld der Abstimmung gab es vor allem in Deutschland immer wieder Proteste gegen die Reform. Der Artikel 11 etabliert das sogenannte Leistungsschutzrecht. Das soll verhindern, dass große Unternehmen wie beispielsweise Google Nachrichtenmeldungen Dritter über eigene, werbefinanzierte Kanäle verbreiten.
Ob das passieren wird, das ist äußerst fraglich. In Deutschland wurde so eine Regelung bereits eingeführt. Und am Ende hat vor allem Google profitiert. – Tiemo Wölken, EU-Abgeordneter von der SPD
Der Uploadfilter
Der Artikel 13 verpflichtet große Plattformen dazu, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu lizenzieren. Und das, bevor Nutzer sie hochladen. Deshalb müssen Plattformbetreiber zukünftig alle Dateien vor dem Upload prüfen. Weil täglich sehr viele Daten hochgeladen werden, kann diese Filterung wahrscheinlich nur mit sogenannten Uploadfiltern realisiert werden. Kleine Plattformen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Die Ausnahmen, die im Artikel 13 definiert sind, das sind eigentlich keine Ausnahmen. – Tiemo Wölken
Über die Folgen der Zustimmung zur EU-Urheberrechtsreform spricht detektor.fm-Moderatorin Bernadette Huber mit Tiemo Wölken von der SPD. Er ist Abgeordneter im EU-Parlament und hat die Reform im Vorfeld wiederholt stark kritisiert.
Redaktion: Florian Lehmann