Ziel verfehlt
Bereits zum 1. Januar 2022 sollte im öffentlichen Personennahverkehr „eine vollständige Barrierefreiheit” gegeben sein. So steht es zumindest im bundesweit geltenden Personenbeförderungsgesetz. Doch das ist noch immer nicht der Fall: Sozialverbände kritisieren, dass das Datum ohne jegliche Folgen verstrichen ist.
Für Kommunen, die die Barrierefreiheit im ÖPNV letztlich umsetzen sollen, lässt das Personenbeförderungsgesetz Spielräume: Sie sind nur dazu verpflichtet, Barrierefreiheit in ihren Nahverkehrsplan einzubeziehen – der Plan ist allerdings nicht bindend. Das soll sich bald ändern. Im Koalitionsvertrag steht, man wolle bis zum Jahr 2026 die Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungsgesetzes aufheben.
Barrierefreiheit hat viele Facetten
Barrierefreiheit im Verkehr heißt: Busse, Züge und Straßenbahnen sollen für alle Menschen gleich zugänglich sein. Menschen mit kognitiven und körperlichen Behinderungen sollen in der Lage sein, ohne fremde Hilfe den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. Dafür müssen Vorkehrungen getroffen werden, die über eine Rampe für Rollstuhlfahrende hinausgehen. Denn es gibt viele verschiedene Formen von Mobilitätseinschränkungen. Menschen mit Sehbehinderung sind zum Beispiel darauf angewiesen, dass es taktile Bodenvorrichtungen wie eine Noppen- oder Rippenplatte an der Haltestelle gibt.
Welche Konzepte gibt es noch, damit der ÖPNV in Deutschland inklusiver wird? Das hat detektor.fm-Redakteurin Alina Eckelmann Elena Fey gefragt. Sie berät Kommunen, Verkehrsverbände und Landkreise zum Thema Barrierefreiheit. Der Mobilitätsforscher Andreas Knie spricht außerdem über Gründe, warum man in Deutschland beim barrierefreien Verkehr in Verzug ist.