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Im Juli 2017 hat die Bundesregierung ein Carsharing-Gesetz verabschiedet. Die Idee dahinter ist, dass mehr Menschen auf Carsharing-Angebote zurückgreifen und kein eigenes Auto mehr anschaffen. So soll der sogenannte „motorisierte Individualverkehr“ verringert und gleichzeitig die Luftreinheit deutscher Städte verbessert werden.
Nutzerzahlen steigen
Und tatsächlich scheint das Gesetz Wirkung zu zeigen. Denn zu Beginn des Jahres hatten sich rund 2,1 Millionen Nutzer bei einem der Anbieter registriert. Ein Jahr zuvor verzeichneten DriveNow, car2go und Co. noch ein Viertel weniger Kunden.
Nichtsdestotrotz gibt es Kritik am Carsharing-Gesetz. Unter anderem vom „Branchenverband Carsharing“. Willi Loose vom Verband empfindet die Umsetzung als zu langsam. Denn noch immer gibt es kein einheitliches Verkehrszeichen für Carsharing-Stellplätze.
Wenn das Carsharing-Gesetz wirklich umgesetzt worden wäre, dann könnte ich mir vorstellen, dass wir noch mehr Nutzerzahlen hätten. – Willi Loose, Bundesverband Carsharing
Rechtliche Probleme
Hinzu kommt ein strukturelles Problem. Denn das Straßenrecht liegt in Deutschland im Verantwortungsbereich der jeweiligen Bundesländer. So greift das Gesetz lediglich bei Bundesstraßen. Die Folgen sind von Land zu Land unterschiedliche Handhabungen.
Timm Fuchs vom deutschen Städte- und Gemeindebund sieht hingegen eine Entwicklung. Gegenüber dem ZDF sagte Fuchs, das Gesetz sei ein erster Schritt. Es sei aber wünschenswert, dass weitere Präzisierungen folgen.
Wie diese aussehen könnten, das hat detektor.fm-Moderator Christian Erll mit Willi Loose vom „Bundesverband Carsharing“ besprochen.