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Schon seit Jahren streiten sich Datenschützer, Rechtsanwälte und Automobilclubs über die kleinen Kameras im Auto. Mit sogenannten Dashcams ist es möglich, den gesamten Straßenverkehr während einer Fahrt zu filmen. Die Kamera wird einfach an der Frontscheibe montiert und nimmt alles auf, was so vor einem auf der Straße passiert. Viele Autofahrer sehen darin einen klaren Vorteil: Wenn’s kracht, könnten sie mit den Dashcams (im besten Fall) beweisen, dass sie nicht der Unfallverursacher sind.
Dashcams: irgendwo zwischen Datenschutz und Selbstschutz
Dennoch sind die Minikameras äußerst umstritten. Datenschützer sehen in ihnen die Gefahr einer dauerhaften Überwachung der Mitbürger – und somit auch einen erheblichen Einschnitt in die Privatsphäre der Gefilmten. Allerdings müssen hier die unterschiedlichen Absichten berücksichtigt werden, mit denen die Kameras verwendet werden. Möchte man beispielsweise besonders schöne Landschaften damit festhalten, ist dies ohne Probleme möglich – auch wenn hierbei vielleicht fremde Personen zu sehen sind. Montiert man die Dashcam jedoch, um das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer aufzunehmen und diese später anzuzeigen, sieht es anders aus. Denn Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind eigentlich nur durch die Polizei erlaubt.
Das ist eine Frage, die muss der Gesetzgeber regeln […], was da erlaubt ist und was nicht. – Jörg Elsner, Verkehrsrechtler beim DAV
So waren sich auch die einzelnen Gerichte nicht einig, wie sie mit dem Phänomen umgehen sollen. Mal wurden die Filmaufnahmen als unzulässig abgetan, mal wurden sie zugelassen. Große Verwirrung also, bei Bürgern und Richtern. Um Klarheit in die Sache zu bringen, hat das Oberlandesgericht Stuttgart nun eine Grundsatzentscheidung gefällt, wenn auch vorerst nur für Baden-Württemberg: Die Aufnahmen solcher Kameras sind grundsätzlich als Beweis zulässig, solange sie schwerwiegende Verkehrsdelikte aufklären. Das Urteil orientiert sich an der Empfehlung des Verkehrsgerichtstags, der im Januar einen Kompromiss gefordert hat: Es sei wichtig, „Ausgleich zwischen Beweisinteresse und Persönlichkeitsrecht“ zu finden.
Aber ist das mit dem Urteil des OLG gelungen? Der Deutsche Anwaltverein (DAV) findet dies nicht und kritisiert die Entscheidung scharf: Wahlloses Filmen des Straßenverkehrs verstöße klar gegen den Datenschutz, so der Verein.
Ein Gericht hat #Dashcams als Beweismittel akzeptiert. Wir sagen Ihnen, warum sie trotzdem problematisch sind: https://t.co/OCl9bwdkil
— Anwaltauskunft (@anwaltauskunft) 19. Mai 2016
Scheint alles nicht so einfach zu sein. Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, hat detektor.fm-Moderatorin Anke Werner mit Jörg Elsner gesprochen. Er ist Rechtsanwalt und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Im Gespräch erklärt er, worauf man beim Gebrauch von Dashcams nun achten muss – oder ob man einfach ganz darauf verzichten sollte.