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Eine Geschichte über das Oktoberfest, die überrascht? Jemand kommt mit dem Auto an, geht ins Bierzelt, bleibt nüchtern, steigt wieder in sein Fahrzeug ein – und wurde in der Zwischenzeit seiner ‚personenbezogenen Daten‘ beraubt. Wie? Durch Infrarotblitze, eingesetzt von der Landeskriminalpolizei, eigentlich zur Verbrechensbekämpfung. Nur müssen bis zu einem Treffer Millionen Kennzeichen unschuldiger Bundesbürger an das Datenerfassen glauben. Im konkreten Fall entschied das das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für den Freistaat Bayern in dritter Instanz.
Kennzeichen-Erfassung durch Staat ist legal
Geklagt hatte ein Informatiker, der in Bayern und Österreich lebt – und die Datenerfassung der Polizei bei Nummernschildern als rechtswidrig verzeichnen lassen wollte. Die Begründung des Klägers: Die Kennzeichen-Erfassung verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informelle Selbstbestimmung, sprich gegen das Grundgesetz.
Das Bundesverwaltungsgericht sprach sich in der vergangenen Woche klar gegen die Vorwürfe des Klägers aus. Schließlich würden die Daten nur dann dauerhaft gespeichert werden, wenn das Kennzeichen des Fahrzeughalters zur Fahndung ausgeschrieben sei. Fehltreffer hingegen würden zum sofortigen und endgültigem Löschen der eingescannten Daten führen.
Willkürliches Datenstaubsaugen statt notwendigem Einsatz?
Was im Urteil eindeutig klingt, führt im Alltag der Polizei zu Lücken und Fehlerquoten: Anstelle des Buchstaben „O“ erkennen die eingesetzten Infrarotblitze fälschlicherweise die Ziffer Null. Auch Zahlendreher der Polizisten beim Skizzieren der Nummernschilder führen zu vermeintlichen Treffern im System. Zudem wird mit der offiziell gesetzlichen Regelung, die Kennzeichen nicht ohne Anlass zu erheben, willkürlich umgangen. Das zumindest meint Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel (ULD):
Die jetzige Regelung ist aus meiner Sicht hoch problematisch, weil es vollständig im Belieben der Polizei zu liegen scheint, wann wirklich welche Maßnahmen ergriffen werden. – Thilo Weichert
Allein in Bayern werden monatlich um die acht Millionen Nummernschilder erfasst. Wie, ist einfach erklärt:
Die Technik hinter der Datenerfassung
Die Polizei – besser Landeskriminalpolizei – setzt beim Erfassen der Nummernschilder zwei Arten von Geräten ein: Stationäre sowie mobile Geräte. Die stationären Geräte sind mit einer Kamera ausgestattet, die den Verkehr auf den Straßen von hinten aus beobachtet und mit Hilfe eines für das menschliche Auge nicht sichtbaren Infrarotblitzes die Kennzeichen der Fahrzeuge erfasst. Auch die mobilen Geräte der Polizei arbeiten mit Hilfe der Infrarotstrahlen. Sie werden jedoch am Straßenrand aufgestellt.
Beide Geräte erstellen ein digitales Bild des Fahrzeughalters. Ein stationärer Rechner – meist ebenfalls am Straßenrand – gleicht das erstellte Profil mit den Fahndungsdateien der Polizei ab. Dabei kommt es jedoch zu den eben skizzierten Fehlern.
Welche Problematiken das Erfassen von Nummernschilder sonst noch mit sich bringt, warum Bayern und Baden-Württemberg sich diesbezüglich negativ von anderen Bundesländern mit der gleichen Datenerfassungs-Praxis unterscheiden und weshalb das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgericht eventuell noch kippt, darüber hat Alexander Hertel mit Thilo Weichert gesprochen.