Individualverkehr hat Vorfahrt
Das deutsche Verkehrsrecht setzt seit Jahrzehnten auf Vorfahrt für Autos. So geht etwa die Straßenverkehrsordnung (StVO) auf das Jahr 1934 zurück. Der inoffizielle Leitsatz der StVO lautete damals: „Der Langsame hat auf den Schnelleren Rücksicht zu nehmen“. Dieser Geist aus der Zeit der Massenmotorisierung weht bis heute durchs deutsche Verkehrsrecht. Hinzu kommt, dass es kein bundeseinheitliches Gesetz mit einem übergeordneten Ziel gibt. Stattdessen verliert sich die Verkehrspolitik in Einzelnormen. Währenddessen steigt die Zahl der Autos auf deutschen Straßen. Außerdem sterben jedes Jahr weiterhin Tausende bei Verkehrsunfällen.
Ein Mobilitätsgesetz für die Verkehrswende?
Doch gerade mit Blick auf die Herausforderungen durch die anstehende Verkehrswende fordern Kritikerinnen und Kritiker ein zielgerichtetes Verkehrsrecht. Ein Beispiel dafür ist das sogenannte „Bundesmobilitätsgesetz“ des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), der sich als Verband für eine sozial- und umweltverträgliche Mobilität einsetzt. Der Vorschlag beinhaltet eine Reihe von konkreten Forderungen: Verkehrsprojekte grundsätzlich mit einem Nachhaltigkeitsziel, die Klimaneutralität des Verkehrs bis 2045, mehr Inklusion auf Straßen und in Städten.
Vor der Bundestagswahl fordert der VCD zudem, dass so ein Mobilitätsgesetz für die kommenden Koalitionsverhandlungen Gesprächsgrundlage wird. In den vergangenen Monaten hat die Initiative zudem Zuspruch von allen großen demokratischen Parteien erhalten.
Wie das Mobilitätsgesetz bundesweit wirken kann und welche Veränderungen es für den Verkehr in ganz Deutschland bringen könnte, hat detektor.fm-Redakteur Lars Feyen mit dem verkehrspolitischen Sprecher des VCD, Michael Müller-Görnert, besprochen. Außerdem wird in dem Interview anschaulich erklärt, was eigentlich der Unterschied zwischen Verkehr und Mobilität ist.