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AutoMobil | Reform der StVO

Ein kleines bisschen weniger gefährlich

Das Kabinett hat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen. Sowohl für Auto- als auch für Radfahrer soll sich einiges ändern. Ein Schritt hin zu mehr Sicherheit im Verkehr?

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Bislang gilt laut StVO: Innerorts darf man in der Regel 50 Kilometer pro Stunde fahren, die Tempo-30-Zone ist da eher die Ausnahme. Nicht unbedingt, weil man auf den meisten Straßen locker schneller fahren kann, sondern weil es bislang nur sehr schwierig war, geringere Geschwindigkeiten in der Stadt durchzusetzen. Um die Geschwindigkeit auf einer Hauptstraße zu drosseln, bedarf es eines driftigen Grundes. Eine mögliche Gefährdung beispielsweise vor Schulen oder Kindergärten zählt hier jedoch nicht. Denn zunächst muss nachgewiesen werden, dass es sich um einen Unfallverschwerpunkt handelt. Nur eine tatsächliche Gefährdung führt dazu, dass das Tempo herabgesetzt wird. Heißt: Erst, wenn es schon ein paar Mal gerumst hat, konnten die Städte handeln.

StVO: Reform für mehr Sicherheit

Diese Regelung hat immer wieder für Protest gesorgt, auch die Kommunen sind unzufrieden gewesen. Nun hat das Kabinett gehandelt und eine Reform der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Darin wird auch die Einrichtung von Tempo-30-Zonen neu geregelt. Diese können nun deutlich einfacher eingerichtet werden. Doch Kritikern ist das nicht genug. Sie fordern eine generelle Herabsetzung der innerortlichen Maximalgeschwindkeit auf 30 Kilometer pro Stunde nur in Ausnahmen solle man dann schneller fahren dürfen. Schon im Februar forderte der Verkehrsclub Deutschland eine solche Änderung  genützt hat es aber offensichtlich nichts. Weiterhin gilt Tempo 50 als Richtlinie.

Doch nicht nur Autofahrer sind von den Änderungen betroffen, auch Radfahrer sollten sich die neue StVO zu Gemüte führen. So dürfen jetzt beispielsweise E-Bikes auf Radwege ausweichen, sofern diese freigegeben werden. Die Entscheidung hierüber soll jedoch bei den Ländern liegen.

Ziel dieser und weiterer Änderungen der StVO sollen die Erhöhung der Verkehrssicherheit sein. Dieses Ziel verfolgt auch der niedersächsiche Innenminister Boris Pistorius. Um Raserei zu unterbinden, will er die Strafen empfindlich erhöhen: Für eine Geschwindigkeitsübertretung von 30 Kilometern pro Stunde sollten seiner Ansicht nach 1.000 Euro fällig werden. Auch bei diesem Vorschlag gehen die Meinungen auseinander. Einige Untersuchungen zeigen, dass hohe Geldstrafen Raserei nicht unterbinden, andererseits setzen EU-Länder wie Frankreich oder Norwegen auf Bußgelder in exorbitanter Höhe.

Wie die Änderungen genau aussehen und was Autofahrer in Zukunft noch an Gesetzesänderungen zu erwarten haben, hat Martin Burkert im Gespräch mit detektor.fm-Moderator Christian Eichler erklärt. Burkert ist Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Ausschusses für Vekehr und digitale Infrastruktur.

Martin Burkert - ist Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur. © Anestis Aslanidis

ist Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur. © Anestis Aslanidis
Wir sind auf dem richtigen Weg, um Verkehrssicherheit noch weiter zu verbessern.Martin Burkert
AutoMobil | Reform der StVO 04:23

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