Busse, Taxis, Straßenbahnen – diese drei haben eines gemeinsam: sie fallen in Deutschland unter das sogenannte Personenbeförderungsgesetz. Kurz gesagt: Dieses Gesetz legt fest, wer Personen von A nach B transportieren und unter welchen Umständen dies stattfinden darf. Doch warum bedurfte es hier einer Erneuerung?
Uber, Clevershuttle & Co
Das Mobilitätsverhalten unserer Gesellschaft verändert sich stetig. Immer mehr wird auf private Mobilitätsanbieter zurückgegriffen, die per App bestellt werden können. Grund dafür? Es ist schlichtweg einfacher, geht oft schneller, es kann bequem per App bezahlt werden und oftmals sind die Anbieter billiger als beispielsweise Taxis. Bisher fielen private Anbieter wie Uber unter sogenannte Experimentierklauseln – also eine Art Grauzone des PBefG. Weniger Regeln, mehr Freiheit: eine nicht ganz faire Sache.
Das neue Personenbeförderungsgesetz
Die Novelle des PBefG verfolgt dabei vier Grundsätze: der ÖPNV bildet noch immer das Fundament des öffentlichen Verkehrs, das betrifft vor allem Busse, Straßen- und U-Bahnen. Weiterhin gibt es klar geregelte Rechte und Pflichten für alle, damit soll eine „Kannibalisierung“ im Gewerbe verhindert werden. Zukünftig unterliegt auch der Umgang mit Beschäftigten klaren Richtlinien. Während all diese Grundsätze verfolgt werden, obliegt zu guter Letzt den Kommunen die Steuerungsmöglichkeiten der Verkehrsangebote in ihren jeweiligen Gebieten.
Neue Mobilitätsbedürfnisse brauchen neue Gesetze: über die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes hat detektor.fm-Redakteurin Valerie Zöllner mit Detlef Müller von der SPD gesprochen.