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Überwachung auf der Autobahn
Die Brandenburger Polizei erfasst mit einem vollautomatisierten System, welche Fahrzeuge die Autobahn A11 in dem Bundesland befahren. Vordergründig dient die Überwachung auf der Autobahn dazu, Beweise gegen mutmaßliche Straftäter zu sammeln und diese letztendlich zu überführen. Nebenbei werden aber auch zahlreiche Unschuldige überwacht.
Es werden nämlich nicht nur die Kennzeichen der mutmaßlichen Straftäter erfasst. Auch die Bewegungsprofile anderer Fahrzeuge werden, sozusagen auf Vorrat, gespeichert. Zu diesem Zweck hat die Brandenburger Polizei an bestimmten Punkten entlang der A11 feste, eigentlich geheim gehaltene Messpunkte eingerichtet.
Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit
Die Piratenpartei hat diese Messpunkte ausfindig gemacht und in einer speziellen Karte verzeichnet. Sie stellt die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen in Frage. Außerdem vertritt sie die Meinung, dass die Speicherung der Daten Grundrechte verletzt. Deshalb hat das Brandenburger Parteimitglied Marko Tittel beim zuständigen Amtsgericht in Frankfurt (Oder) eine Klage gegen die anlasslose Erfassung aller Kennzeichen eingereicht.
Konkret zu dieser Frage gibt es bisher noch keine Gerichtsurteile. Das ist wirklich ein einmaliger Präzedenzfall in Brandenburg. – Patrick Breyer, EU-Abgeordneter der Piratenpartei
Das Problem: Bevor es überhaupt zur Verhandlung kommen konnte, hat die zuständige Richterin die Klage abgewiesen. Schließlich hat der Kläger nach der Auffassung des Gerichts kein Rechtsschutzbedürfnis, weil sein Kennzeichen nur zufällig miterfasst wurde. Dabei ist die Piratenpartei keineswegs allein mit ihrer Kritik. Auch Herbert Trimbach, ein hochrangiger Mitarbeiter des Innenministeriums in Brandenburg hat die anlasslose Überwachung Unschuldiger öffentlich in Frage gestellt.
Über die Rechtmäßigkeit der Überwachung auf der Autobahn, die abgewiesene Klage und ihre Folge für Autofahrer hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit Patrick Breyer von der Piratenpartei gesprochen.