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Berlin erlaubt Kinderlärm

Wenn die Nachbarskinder schreien, kann man mit dem Anwalt drohen. Nicht in Berlin.

Axel Strohbusch - Mitarbeiter des Berliner Umweltschutzsenats

Mitarbeiter des Berliner Umweltschutzsenats
Axel Strohbusch

Stellen Sie sich vor, sie wohnen in einem Mehrfamilienhaus, in einer Mietwohnung. Es ist 23.00 Uhr abends und sie haben am nächsten Morgen Frühdienst ab 5.00 Uhr. Sie wollen also dringend einschlafen, um nicht übermüdet auf Arbeit zu erscheinen. Da gibt es jedoch in der Nachbarwohnung ein kleines Kind, das unentwegt schreit.

In Berlin muss Kinderlärm jetzt grundsätzlich geduldet werden. Das sieht eine Gesetzesänderung vor, die diese Woche in Kraft getreten ist. Demnach sind von Kindern verursachte Geräusche in Zukunft  „auch juristisch als sozial adäquat und damit zumutbar“ zu dulden. Berlin ist das erste Land, in dem das so ist. Kinder können sich dort nun austoben und frei entfalten. Pippi Langstrumpf würde sich freuen.

Doch was heißt das konkret? Das erklärt Axel Strohbusch bei detektor.fm. Er ist Mitarbeiter bei der Berliner Umweltschutz-Senatsverwaltung.

Hier das Interview zum Nachhören:

Interview mit Axel Strohbusch 05:18

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