Das Betreuungsgeld steht seit seiner Einführung im Jahr 2013 in der Kritik. Politisch umstritten war es schon immer, jetzt gibt es neue wissenschaftliche Argumente gegen das Modell.
Keine Sache des Bundes
Bereits zwei Jahre nach der Einführung wurde das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Die Richter in Karlsruhe argumentierten, dass eine solche Regelung nicht auf Bundesebene festgelegt werden könne.
Bayern und Sachsen entschieden, das Betreuungsgeld als Landesleistung weiterlaufen zu lassen. Die bayerische Variante trägt den Namen „Landeserziehungsgeld“ und sieht 150€ pro Monat vor, wenn das Kind nicht in eine staatlichen Einrichtung gegeben wird.
Wer bezieht die Leistung?
Ein Forschungsteam des Deutschen Jugendinstituts München hat im Auftrag des Familienministeriums untersucht, wer das Betreuungsgeld beantragt und welche Auswirkungen es auf die Familien hat. Das Urteil fällt nicht überzeugend aus, denn die Argumente der KritikerInnen werden durch die wissenschaftliche Studie zum Teil bestätigt.
So werde das Betreuungsgeld überwiegend an Familien ausgezahlt, die zu Hause nicht Deutsch sprechen. Bei einer Betreuung in einer staatlichen Einrichtung erhielten diese Kinder jedoch schon früh sprachliche Förderung.
Die Mutter bleibt zu Hause
In über 80 Prozent der Familien, die das Beutreuungsgeld beantragten, waren die Mütter dafür zuständig, die Kinder zu betreuen. Auch der Vorwurf, dass das Betreuungsgeld die traditionelle Rollenverteilung reproduzierte, erhält damit Rückenwind.
Wie das Geld vom Staat angenommen wurde und welche Effekte das Betreuungsgeld hat, darüber hat detektor.fm Moderator Thibaud Schremser mit Christian Alt gesprochen. Er ist Forscher am Deutschen Jugendinstitut in München.
Redaktion: Sebastian Kränzle