Rechtsanspruch auf Kita-Platz vs. Betreuungsgeld
Im Sommer 2013 ist es nach langer Debatte verabschiedet worden. Von der SPD wurde es scharf kritisiert. Ein veraltetes Rollenbild wird durch sie verstärkt, denn vor allem Frauen würden dadurch nach der Geburt eines Kindes verlängert zu Hause bleiben. Die damalige Bundesregierung würde sich so vor weiteren Kosten durch einen Kita-Ausbau schützen wollen. Denn der Rechtsanspruch für Eltern von Ein- bis Dreijährigen kann so noch nicht in allen Bundesländern erfüllt werden.
Nun wird das umstrittene Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. In der heutigen Verhandlung muss die einstige Gegnerin des Projekts, Familienministerin Manuela Schwesig, das Projekt verteidigen. Ihr Staatssekretär Ralf Kleindiek muss als einer der Initiatoren der Klage, das Gesetz im Namen der Bundesregierung verteidigen.
Verfassungswidrig – ja oder nein?
Mit dem Gesetz wird erstmalig die Nichtinanspruchnahme einer staatlichen Leistung subventioniert. Dies könnte ein Präzedenzfall für zukünftige Entscheidungen schaffen. Ebenfalls werden unterschiedliche Lebensmodelle von Familien so vom Staat nicht gleichbehandelt. Eltern, bei denen beide Elternteile berufstätig sind und daher einen Kita-Platz in Anspruch nehmen müssen, werden nicht zusätzlich staatlich unterstützt.
Der typische Betreuungsgeld-Bezieher
Mittlerweile beziehen fast 400.000 Deutsche das Betreuungsgeld. Vorwiegend sind die Antragssteller, wie von den Gegnern befürchtet, Frauen. In Berlin sind es beispielsweise auffallend viele Frauen mit einem ausländischen Pass. Auch ein Ost-West-Gefälle kann man beobachten. Bayern ist hier sowohl prozentual als auch insgesamt bei den Antragsstellern Spitzenreiter.
Was der Hamburger Senat am Betreuungsgeldkritisiert und welche Erfolgschancen diese Klage haben könnte, darüber spricht unsere Moderatorin Maj Schweigler in einem Kollegengespräch mit Natalie Schorr.
Redaktion: Natalie Schorr