Osama bin Laden ist Anfang dieser Woche von einem US-Sonderkommando in Pakistan getötet worden. Dabei soll bin Laden gezielt getötet worden sein. Das wiederum hieße, dass der Terrorist gar nicht verhaftet werden sollte und somit keine Chance auf einen fairen Prozess hatte. Das Problem: in welchen Sachverhalt ist die Tötung einzuordnen?
- In einem Krieg nämlich kann dieses Vorgehen legitim sein, denn das Völkerrecht erlaubt Staaten, wenn sie angegriffen werden, sich selbst zu verteidigen. Es gälte dann das Kriegsrecht.
- Umstritten ist jedoch, ob der von George Bush erklärte „Krieg gegen den Terrorismus“ tatsächlich auch als „Krieg“ einzustufen ist – zumindest im Sinne des Völkerrechts.
- Dazu kommt, dass bin Laden vermutlich unbewaffnet und auf fremdem Territorium getötet wurde.
Die Problemlage scheint abstrakt und akademisch, handelt es sich doch um einen Massenmörder. Doch weil das Völkerrecht ohnehin schon ein fragiles Gebilde ist, und viele Entscheidungen hier Auslegungssache, können Einzelhandlungen wie diese gefährliche Exempel werden. Michael Bothe ist einer der renommiertesten deutschen Völkerrechtler, ist Vorsitzender des Fachausschusses für Humanitäres Völkerrecht beim DRK und erklärt im Interview, warum Antworten auf diese Fragen nicht ganz einfach aber folgenreich sind.