Ethik-Debatte im Bundestag
Sollen die gesetzlichen Krankenkassen für einen pränatalen Bluttest zur Früherkennung von Trisomie 21 zahlen? Darüber hat der Bundestag diskutiert. Bei dem fraglichen Test werden die Gene eines ungeboren Kindes analysiert. Mit dieser Methode können Mediziner zum Beispiel feststellen, ob ein Kind das Down-Syndrom haben wird.
Bisher ist dazu die Untersuchung des Fruchtwassers die übliche Praxis, schließlich zahlen die die Krankenkassen aktuell nur diesen Test. Das Problem dabei: So eine Fruchtwasseruntersuchung ist ein gefährlicher Eingriff. Denn er kann eine frühzeitige Geburt oder schwerwiegenden Verletzungen des Fötus verursachen.
Harmloser Bluttest?
Der Bluttest dagegen ist deutlich sicherer, es muss nur eine kleine Menge Blut abgenommen werden. Den Test müssen die werdenden Eltern momentan allerdings aus eigener Tasche zahlen. Die gewonnen Information sind exakt dieselben, wie bei der Fruchtwasseruntersuchung.
Kritiker vermuten, dass die Übernahme der Kosten eines unbedenklichen Bluttests die falsche Botschaft ist. Wenn mehr getestet wird, dann gibt es auch mehr Schwangerschaftsabbrüche. Mit dieser Kritik argumentieren die Gegner der Kostenübernahme. Außerdem steige der gesellschaftliche Druck auf die Eltern – und auch auf Menschen mit Behinderungen. Daher müsse der Bluttest die Ausnahme bleiben.
Vielleicht ist es kein Widerspruch, solche Bluttests für eine größere Anzahl an Schwangeren zu finanzieren und zugleich Möglichkeiten zu schaffen, dass Eltern sich auch bewusst für ein Kind mit einer Behinderung entscheiden können. Und ich denke hier ist es eine ganz wichtige gesellschaftliche Aufgabe, dass wir hier entsprechende Strukturen schaffen. – Robert Ranisch, Mitglied im klinischen Ethik-Komitee des Universitätsklinikums in Tübingen
Über das aktuelle Thema spricht detektor.fm-Moderatorin Helena Schmidt mit Dr. Robert Ranisch. Er arbeitet am Institut für Ethik und Geschichte der Medizin in Tübingen. Dort forscht er unter anderem zu den Themen Moralpsychologie und Bioethik.
Redaktion: Sören Hinze und Esther Stephan