Finanzminister Schäuble will den Sold für Wehrdienstleitende und die Bezüge von Teilnehmern am Bundesfreiwilligendienst besteuern. Das steht im Entwurf fürs Jahressteuergesetz 2013.
In der Vergangenheit waren diese Einkünfte steuerfrei, da es sich bei der Wehrpflicht um einen staatlich verordneten Dienst handelte. Die Steuerfreiheit blieb mit der Abschaffung der Wehrpflicht erhalten.
Doch das soll sich jetzt ändern: Sind doch die neuen Dienste freiwillig. Deshalb sollen die Bezüge normal besteuert werden. Die Steuerfreiheit sei wegen des Gleichheitsgebots und der Steuergerechtigkeit nicht gerechtfertigt, argumentiert das Finanzministerium.
Was bedeutet das für die Bundesfreiwilligendienste? Darüber haben wir mit Susanne Rindt gesprochen. Sie leitet die Abteilung Ehrenamt bei der Arbeiterwohlfahrt.
Wir sehen es so, dass freiwilliges Engagement nicht zur Haushaltkonsolidierung herangezogen werden sollte. – Susanne Rindt