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Niemand will einen geliebten Menschen leiden sehen. Foto: Hände halten CC BY-SA 2.0 | Maik Meid / flickr.com

Bundestag entscheidet neues Gesetz zur Sterbehilfe

Keine Freiheit im Tod

Das Thema Sterbehilfe wird in Deutschland hitzig diskutiert. Der Bundestag hat nun eine Gesetzesänderung beschlossen: künftig steht geschäftsmäßiger Suizid unter Strafe. Damit wird die bisherige Gesetzeslage noch verschärft. Wir sprechen darüber mit dem Deutschen Ethikrat.

Was tun als Arzt, wenn ein Patient darum bittet, von allen unheilbaren Qualen erlöst zu werden? Aktive Beihilfe zum Suizid jedenfalls nicht – so will es das deutsche Gesetz. Was Ärzten allerdings erlaubt ist: die tödlichen Medikamente besorgen und sie den Patienten auszuhändigen. Nur selbst verabreichen dürfen sie diese dem Patienten nicht.

Das müssen die Kranken selber tun. Einzige Voraussetzung: Die Patienten sind geistig klar und wissen, was ihre Alternativen sind. Dieser sogenannte assistierte Suizid wird in Deutschland allerdings nur sehr selten praktiziert.

Gesetzliches Dilemma

Ein weiteres Dilemma: Nach der gesetzlichen Grundlage müssen Ärzte nicht eingreifen, um Patienten zu retten, wenn diese tödliche Medikamente eingenommen haben. Das steht jedoch im Widerspruch zu dem ärztlichen Standesrecht, nachdem Ärzte verpflichtet sind, Menschen in Lebensgefahr, auch gegen deren Willen, zu helfen. In der Regel bieten Ärzte darum Sterbebegleitung anstelle von Sterbehilfe an.

Ärztliche Sterbebegleitung heißt, dass ich als Arzt aktiv dabei helfe, Schmerzen zu lindern. – Eckhard Nagel, Mitglied im Deutschen Ethikrat

Entscheiden sich Ärzte dennoch für den assistierten Suizid, besteht für sie die Gefahr, dass sie ihre Zulassung verlieren. Derzeit gelten nämlich staatsrechtlich unterschiedliche Regelungen in unterscheidlichen Regionen Deutschlands.

Debatte im Bundestag

Am Freitag hat der Bundestag die bisherige Gesetzeslage noch verschärft. Künftig ist geschäftsmäßiger Suizid verboten und unter Strafe gestellt. Im Gegensatz zu Gesetzen in anderen Ländern wie den Niederlanden, Luxemburg oder der Schweiz bleiben in Deutschland Vereine, die gegen Bezahlung Sterbehilfe anbieten, auch weiterhin verboten.

Der wichtigste Aspekt dieser Gesetzgebung ist ein Zeichen in unsere Gesellschaft hinein, dass wir uns um die Menschen kümmern wollen, die Angst vor der Situation haben, weiter leiden zu müssen. – Eckhard Nagel, Mitglied im Deutschen Ethikrat

Zur Debatte standen vier verschiedene Gesetzesentwürfe. Von einem strikten Verbot bis zu einer umfassenden Freigabe des assistierten Suizids war alles dabei. Letztlich wurde der von den Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) eingebrachte Entwurf im ersten Wahlgang angenommen.

Unsicher sei jedoch, ob das Gesetz aufgrund ungenauer Formulierungen überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Verein Sterbehilfe Deutschland hat bereits angekündigt, Klage einzureichen.

Über die Gesetzesänderung zur Sterbehilfe hat detektor.fm-Gastmoderator Patrick Lynen mit Professor Eckhard Nagel vom Deutschen Ethikrat gesprochen.

Professor Dr. Eckhard Nagel - ist Mitglied des Deutschen Ethikrats.

ist Mitglied des Deutschen Ethikrats.
Ich hätte gar nichts verändert an der deutschen Gesetzgebung: So, wie sie war, ist sie ausreichend und gut.Professor Dr. Eckhard Nagel
Bundestag beschließt neues Gesetz zur Sterbehilfe 06:42

Redaktion: Mirjam Ratmann


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