Dürfen psychisch kranke Menschen in geschlossenen Einrichtungen gegen ihren Willen mit Medikamenten behandelt werden? Lange hat es auf diese Frage keine eindeutige Antwort gegeben.
Im Juli vergangenen Jahres hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass es keine rechtliche Grundlage dafür gibt. Auch Menschen, die stationär betreut werden, dürften nicht gezwungen werden, Psychopharmaka zu nehmen.
Das ist seit letzter Woche anders. Denn der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das die Zwangsbehandlung in Notfällen legitimiert.
Was sich daraus für die Patienten und die tägliche Praxis ergibt, darüber reden wir mit Karl-Heinz Zander. Er ist Geschäftsführer des Betreuungsgerichtstages e.V. Der Fachverband beobachtet intensiv die Entwicklung und Auslegung des Betreuungsrechtes.