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Viele Kreative und Schaffende hatten es bisher schwer, wenn es um eine angemessene Entlohnung ging. Der Bund stärkt sie nun im Urheberrecht. Foto: Alphabetical Jumble / Buchstabensalat II. CC BY 2.0 | Christian Schnettelker / flickr.com

Bundestag reformiert Urheberrecht

Mehr Macht für Autoren

Urheber und Künstler haben nun endlich die Chance, sich für eine angemessene Bezahlung ihrer Arbeit einzusetzen – eine logische und doch umstrittene Gesetzesänderung.

Urheberrecht ist wichtig

Ein schönes Buch lesen, Filme gucken oder Musik hören sind schöne Dinge und für die meisten Menschen tägliche Hobbys. Das Urheberrecht jedoch ist für viele Verbraucher zunächst undurchsichtig und unangenehm. Doch es ist vor allem eines: wichtig. Denn das Urheberrecht gibt Urhebern und Kreativen die Möglichkeit, Geld für Arbeit zu verlangen, die andere zu Geld machen. In vielen Fällen sind Autoren, Filmemacher, Designer und Komponisten nämlich nicht fest angestellt. Sie müssen daher selbst dafür sorgen, dass der Abo-Preis für Zeitung und Videoportal oder der Erlös der Platte auch bei ihnen ankommt.

Dabei unterstützt die Bundesregierung Urheber nun mit einem Gesetz. Dass Kreative für ihre Arbeit angemessen entlohnt werden, ist schon seit vielen Jahren per Gesetz festgeschrieben. Was „angemessen“ genau bedeutet, war für viele Urheber jedoch schwer festzustellen. Durch die bisherige Gesetzeslage konnten Verleger und Verwerter die Urheber pauschal für die Verwertung ihrer Arbeit entlohnen. Dadurch hatte der Käufer das Recht, das Produkt für die Lebenszeit des Autors und bis 70 Jahre nach dessen Tod zu verwerten.

Es war dabei völlig egal, ob ein Video nur zehnmal oder zehnmillionenmal angeschaut wurde. Der Urheber bekam dadurch nicht mehr Geld.

Bundestag stärkt Urheber

Durch die Reform werden vor allem zwei Punkte entscheidend geändert: Ein Urheber kann vom Verwerter ausführliche Auskunft über den Erfolg seines Produktes verlangen. Er soll so feststellen können, ob die ursprüngliche Entlohnung immer noch angemessen ist oder ob er an einem etwaigen Gewinn enstsprechend beteiligt werden soll. Weiterhin deckelt das neue Gesetz, wie lange ein Käufer das alleinige Recht besitzt, ein urheberrechtlich geschütztes Stück zu nutzen. Sollte ein Urheber die Rechte an einem Stück pauschal vergeben haben, so kann er sie jetzt bereits nach zehn Jahren erneut an einen zweiten Verwerter vergeben.

Verleger kritisieren Reform

Für Zeitungsverlage und Rundfunkanstalten hat die Reform weitreichende Folgen. Sie müssen, falls ein Urheber nachfragt, dokumentierte Auskunft darüber geben, wie oft sie das gekaufte Produkt verwerten und verbreiten. Sie sind der Meinung, dass die Gesetzesänderung lediglich zu höheren Bürokratiekosten in einer sowieso gebeutelten Branche führt.

Es kann nicht sein, dass Zeitungsunternehmen nicht in der Lage sein sollen, ihren Journalisten zu sagen, in welchen Unterausgaben und Datenbanken ihre Artikel landen. – Prof. Dr. Gerhard Pfennig

In dem geänderten Gesetz wird nach langem Tauziehen jedoch auch ein Wunsch der Verleger berücksichtigt: Sie verdienen weiterhin mit an der Verwertung der Rechte ihrer Autoren durch die VG Wort, einer Gesellschaft, die sich für die Urheberrechte ihrer Mitglieder einsetzt.

Ob das neue Gesetz Urheber und Verlage gleichstellt oder eine Seite bevorteilt und welche Folgen die Reform hat, klärt detektor.fm-Moderator Christian Bollert im Gespräch mit Prof. Dr. Gerhard Pfennig. Er setzt sich mit der „Initiative Urheberrecht“ dafür ein, dass Kreative angemessen bezahlt werden.

Prof. Dr. Gerhard Pfennig - kann die Aufregung der Verlage nicht verstehen.

kann die Aufregung der Verlage nicht verstehen.
Die meisten Autoren sind ja zufrieden mit ihren Verlagen und die werden den Teufel tun, nach zehn Jahren zu sagen: Gib mir mein Recht zurück!Prof. Dr. Gerhard Pfennig
Bundestag gibt Urhebern mehr Rechte 06:15

Redaktion: Joachim Plingen

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