„Bis nach Karlsruhe gehen“ – damit ist nicht etwa die Stadt in Baden gemeint, sondern das Bundesverfassungsgericht. Als fünftes Verfassungsorgan ist es heute vor 60 Jahren eingeweiht worden. Damals war Deutschland gezeichnet von der Nachkriegszeit und der Teilung durch die vier Siegermächte. Mit der Festigung der Demokratie in der Bundesrepublik, ist auch das höchste deutsche Gericht „erwachsen geworden“, wie es der Verfassungsrechtler Christoph Möllers beschreibt.
Kaum eine andere staatliche Instanz genießt so hohes Ansehen in der Bevölkerung wie das Bundesverfassungsgericht. Die Politik ist dagegen nicht immer zufrieden mit den Urteilen der Karlsruher Richter. So hat die Bundesregierung schon des Öfteren versucht die Macht des Bundesverfassungsgerichts zu schmälern. Mit dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg und dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg sind zwei neue Instanzen auf EU-Ebene hinzugekommen.
Wie sich die Rolle der Karlsruher Richter in den letzten 60 Jahren verändert hat und welchen Einfluss die EU-Instanzen auf das höchste Gericht in Deutschland haben, erklärt Sebastian Roßner. Er ist ist Rechtsexperte und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Düsseldorf.