Für die kommende Bundestagswahl ist ein neues Wahlrecht nötig, denn das Bundesverfassungsgericht hat das bestehende Wahlrecht bereits 2008 für verfassungswidrig erklärt.
Gerechteres Wahlrecht gefordert
Die Regierung Merkel hat deshalb vor gut einem Jahr einen Reformvorschlag vorgelegt. Doch auch dieser Vorschlag ist laut Bundesverfassungsgericht ungerecht und verfassungswidrig.
Der deutsche Bundestag wird nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht gewählt. Die Kombination aus Erst- und Zweitstimme kann dazu führen, dass eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate bekommt als ihr laut prozentualem Anteil der Zweitstimmen zustehen. Da davon vor allem die großen Parteien profitieren, hat das Bundesverfassungsgericht eine Reform gefordert. Damit die Überhangmandate ausgeglichen werden können, wird es zukünftig wohl ein größeres Parlament geben.
Überparteilicher Kompromiss – aber ist er auch gerecht?
Nun haben sich die politischen Lager Schwarz-Gelb und Rot-Grün auf einen Gesetzeskompromiss geeinigt. Diesem Entwurf wird der Bundestag heute aller Voraussicht nach zustimmen.
Wie der kommende Bundestag im Herbst gewählt werden soll, darüber haben wir mit Martin Fehndrich gesprochen. Der Autor betreibt die Webseite wahlrecht.de.
Das neue Wahlrecht ist insoweit gerechter, dass es keine unausgeglichenen Überhangmandate mehr gibt. Also insgesamt sind die prozentualen Anteile der Stimmen im Parlament wieder richtig abgebildet. – Martin Fehndrich