NPD-Verbotsverfahren: Verzögerungstaktik
Der Schlagabtausch Richter gegen Richter hat begonnen. Auf der einen Seite die acht Richterinnen und Richter des zweites Senats des Bundesverfassungsgerichts. Ihnen gegenüber: Peter Richter, der Anwalt der NPD. Nach einem Verhandlungstag halten wir fest: der Richter hat die Richter nicht überzeugt.
Und das, obwohl die stramm rechte Partei angekündigt hatte, „einige Knaller in petto“ zu haben. Peter Richter deutet an, es gäbe staatliche Versuche ihn zu überwachen, um seine Prozessstrategie auszuforschen. Als Indiz dafür nennt er eine Freundschaftsanfrage bei Facebook, die er von einem V-Mann bekommen haben will.
Das hat den Senat genauso wenig beeindruckt wie die Befangenheitsanträge gegen zwei der Richter, die die NPD gestellt hat. An den beiden verbleibenden Verhandlungstagen soll es nun weiter um den Kern der Sache gehen: Kann man der NPD die Verfassungsfeindlichkeit nachweisen?
Im Gespräch mit detektor.fm-Moderator Thibaud Schremser erörtert Anne Fromm, Medienredakteurin bei der taz, außerdem die These eines Soziologen: Dieser argumentiert, in wenigen Jahren werde es die „typisch deutsche“ Bevölkerung nicht mehr geben in den Städten.