Ein Professor für Europa-Recht hat auf Twitter zwei Dokumente aus dem Europa-Rat geleaked. Dabei handelt es sich um zwei Anträge aus der Arbeitsgruppe Datenschutz.
Nicknames für alle
Eines dieser Dokumente beinhaltet einen Vorschlag der deutschen Delegation. Sie fordert, das Konzept der Pseudonymisierung von Personendaten weiter auszubauen – also quasi das Recht auf einen Nickname, einen Spitznamen im Internet. In Deutschland ist dieses Recht bereits verankert. Folgt man dem Antrag soll es bald auch europaweit gelten.
Es ist sinnvoll, wenn in ganz Europa für Verbraucher die Möglichkeit besteht, mit Pseudonymen, Nicknames oder Spitznamen im Netz auftreten zu können. – Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Irisches Recht für deutsche Facebook-Nutzer?
Im dem anderen Dokument findet sich ein Antrag der französisch-deutschen Delegation. Darin fordern sie, in den EU-Datenschutzbehörden den One-Stop-Shop-Mechanismus weiter auszubauen. Darunter versteht man die Bündelung von bürokratischen Aufgaben in einer Behörde. Demnach wäre für Unternehmen nur die Datenschutzbehörde des EU-Landes zuständig, in dem es seinen Hauptgeschäftssitz hat. Praktisch für die Unternehmen, da sie so weniger Bürokratie zu stemmen haben. Problematisch könnte es aber für die Nutzer werden. Für deutsche Facebook-Nutzer könnte sich so der Fall ergeben, dass sie eventuelle Beschwerden an die irische Datenschutzbehörde richten müssten – denn hier hat Facebook seinen europäischen Hauptsitz.
Was ist von diesen Vorschlägen zu halten und inwiefern sind sie im Bereich des Datenschutzes relevant? Dazu hat Moderatorin Maj Schweigler mit Christian Gollner gesprochen. Er ist Rechtsreferent in der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Redaktion: Pascal Anselmi