Die Datenschutz-Grundverordnung geht alle an
Ab kommendem Freitag gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie ersetzt eine Richtlinie aus dem Jahr 1995. Die neuen Bestimmungen haben weitreichende Folgen für Firmen aber auch für Privatpersonen. Doch noch ist vielen Menschen nicht klar, was genau sich am 25. Mai für sie ändern wird.
Beim Umgang mit persönlichen Daten besteht Handlungsbedarf. Das ist nicht erst seit dem Datenskandal um Cambridge Analytica und das Social-Media-Netzwerk Facebook deutlich. Auch andere Techfirmen wie Google, Apple und Co. arbeiten seit Jahren daran, ihre Systeme an die neuen Richtlinien anzupassen.
Doch auch Behörden, kleine Vereine und Privatpersonen betrifft die neue DSGVO. Letztlich gilt sie für jeden, der personenbezogenen Daten verarbeitet und veröffentlicht.
Das Ziel ist, die Daten von natürlichen Personen – also uns Bürgern – besser zu schützen. Und uns selber mehr Kontrolle darüber zu geben, wer was wo speichert und wie ich das löschen kann. – Philip Banse, Lage der Nation
Großer Wurf oder Fiasko mit Ansage?
Auf den ersten Blick scheint die DSGVO den Datenschutz für den Einzelnen zu stärken. Allerdings wird auch immer mehr Kritik laut. So fürchten zum Beispiel viele Blogger Klagen und teure Abmahnungen. Und tatsächlich belegt die Europäische Union Datenschutzverstöße mit hohen Geldbußen. Je nach Schwere des Verstoßes könnte für Firmen sogar eine Strafe von 20 Millionen Euro anfallen. Die Verordnung berücksichtigt hier allerdings auch die Verhältnismäßigkeit.
Kritiker befürchten, dass durch unklar formulierte Paragrafen lange Rechtsstreits folgen werden. Denn die Verordnung schreibt unter anderem vor, dass Webseiten ein berechtigtes Interesse vorweisen müssen, um persönliche Daten zu speichern.
Was die Datenschutz-Grundverordnung für den Einzelnen bedeutet, hat detektor.fm-Moderator Lars-Hendrik Setz den Journalisten Philip Banse gefragt. Er ist Betreiber des Podcasts Lage der Nation.
Redaktion: Patrick Ehrenberg