Biopatente auf Pflanzen?
Darf man gezüchtete Pflanzen und Tiere patentieren lassen? Mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell das Europäische Patentamt (EPA) in München. Wieder einmal. Denn seit einigen Jahren sind Biopatente immer wieder Anlass für Streit. Dabei ist ein Patent an sich eine gute Sache. Schließlich sichert es dem Inhaber das Recht der freien Entscheidung über die eigene Erfindung zu.
Das gilt eigentlich auch für Biopatente, also Patente auf lebende Organismen. Aber genau das sorgt immer wieder auch für Probleme. Denn gezüchtete Pflanzen und Tiere sind keine typischen Erfindungen, schließlich entstehen sie auch ohne Züchtung. Im europäischen Patentrecht heißt es deshalb, dass „Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren“ nicht patentierbar sind.
„Gesetzlich grundsätzlich patentierbar“
Im Fall von Pflanzen gilt das dann nicht mehr, wenn die Pflanze aufgrund der speziellen Züchtung ein neues Merkmal aufweist. In solchen Fällen gilt sie als „gesetzlich generell patentierbar“. Das verliehene Patent gewährt dem Inhaber zwar kein Eigentumsrecht am biologischen Material, aber es verbietet Dritten die kommerzielle Nutzung.
Diese Rechtspraxis hat dazu geführt, dass nur etwa eine handvoll Konzerne den gesamten Weltmarkt für Saatgut und Pestizide kontrollieren. Auf diese Weise wird die Arbeit kleiner Züchter massiv eingeschränkt. Schließlich können sie nicht einfach auf patentierte, neue Sorten zugreifen.
Grundsätzlich kann man sagen, dass das Problem bei solchen Patenten ist, dass der Zugang von Züchtern und Bauern zu Saatgut und genetischen Ressourcen blockiert wird. – Johanna Eckhardt, „Keine Patente auf Saatgut“
Über Biopatente und die Gesetze, die ihre Vergabe regeln sollen, hat detektor.fm-Moderatorin Eva Morlang mit Johanna Eckhardt von der Organisation „Keine Patente auf Saatgut“ gesprochen.
Redaktion: Maria Zahn