Zur Zeit beschäftigt sich der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wieder mit dem Vorwurf, Großbritannien habe im Irak-Krieg systematisch gefoltert und gemordet. Denn Nichtregierungsorganisationen haben Klage eingereicht. Bereits vor acht Jahren lief eine Anzeige gegen das Königreich ins Leere, nun sollen stichhaltigere Beweise vorgelegt werden. Erhebt der Internationale Strafgerichtshof Anklage, so säße zum ersten Mal in seiner Geschichte ein „westlicher“ Staat auf der Anklagebank.
Weniger international als der Name vermuten lässt
Seit dem Inkrafttreten des Gründungsstatuts 2002 führt der Internationale Strafgerichtshof ausschließlich Verfahren gegen Personen aus Afrika. Hieran wird immer wieder Kritik laut: Der Straferichtshof verfolge Verbrechen einseitig, westliche Staaten würden nicht für Verbrechen herangezogen. Auch der Vorwurf der Ineffektivität wird erhoben. Zum ersten Urteilsspruch kam es 2012, als der kongolesische Milizenführer Thomas Lubanga wegen Kriegsverbrechen zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Ein Problem der Legitimation
Zusätzlich sind dem Internationalen Strafgerichtshof enge Grenzen gesetzt. Denn wichtige Staaten, wie die USA, China oder Russland, erkennen die Rechtssprechung des Gerichts nicht an.
Über die Bedeutung des Internationalen Strafgerichtshofes und die daran geübte Kritik haben wir mit Matthias Hartwig gesprochen. Er ist Jurist und Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.