Die Antiterrordatei soll bei der digitalen Terrorbekämpfung neue Möglichkeiten bieten. In einer zentralen Datenbank werden Informationen über verdächtige Personen und deren Kontaktpersonen gesammelt. Diese Daten können dann von der Polizei, der Bundeswehr und auch den Geheimdiensten bei einem Verdacht verarbeitet und benutzt werden.
Es gibt praktisch keinen Kontrollmechanismus dafür, wer aufgenommen wird.
Das Grundgesetz verpflichtet diese Behörden zur Trennung von Kompetenzen – welche mit Hilfe der Antiterrordatei aber verschwimmen. Das Bundesverfassungsgericht prüft nun die Verfassungsmäßigkeit der Datenbank.
Über die Antiterrordatei und deren Auswirkungen haben wir mit dem Anwalt und Blogger Udo Vetter gesprochen.