Was ist die Grundsteuer überhaupt?
Mit der Grundsteuer regelt der Staat die Abgabepflicht von Grundstücksbesitzern. Auch die darauf gebauten Häuser werden über sie besteuert. Das Geld fließt dann an die Gemeinden, in denen die Grundstücke liegen. Das heißt, neben Grundstücksbesitzern sind indirekt auch Mieter von der Grundsteuer betroffen. Denn Vermieter legen ihre Abgaben meist über die Nebenkosten auf die jeweiligen Bewohner um.
Warum Bundesverfassungsgericht?
Das hängt mit ihrer Berechnungsgrundlage zusammen. Denn die Finanzämter nutzen dafür den sogenannten Einheitswert. Der wurde in Westdeutschland seit 1964 nicht mehr angehoben. In Ostdeutschland stagniert der Einheitswert sogar noch auf dem Wert von 1935. Entsprechend veraltet ist damit auch das Steuermodell.
Was könnte sich ändern?
Schon 2016 hat der Bundesrat eine Reform der Grundsteuer vorgeschlagen. Sie sieht vor, dass künftig der Bodenrichtwert für unbebaute Grundstücke maßgeblich sein soll. Und nicht der Einheitswert. Der vorgeschlagene Bodenrichtwert orientiert sich an den Grundstückspreisen aus der Umgebung.
Den größten Charme hinsichtlich der Machbarkeit hat sicherlich eine Bodensteuer. – Roman Seer, Steuerrechtsprofessor
Geht es nach dem Bundesrat, soll die Grundsteuer auf Häuser zukünftig durch den sogenannten Kostenwert ermittelt werden. Der bemisst sich an Herstellungskosten und der Bruttogrundfläche der Immobilie. Wegen der oftmals hohen Herstellungskosten würden vor allem die Steuern auf Neubauten extrem steigen. Und das in einer Zeit, in der ohnehin zu wenig bezahlbarer Wohnraum entsteht.
Wie sinnvoll die vorgeschlagene Reform wirklich ist und was sie für das Wohnen in den Städten bedeutet, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Astrid Wulf mit dem Steuerrechtsprofessor Roman Seer gesprochen.
Redaktion: Philipp Weimar