Auslöser: der Fall Maria
Im Oktober vergangenen Jahres ist in Freiburg die Studentin Maria ermordet worden. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen, denn ein Mord im beschaulichen Freiburg war etwas Besonderes und traf die Stadt ins Mark.
Der Täter wurde anhand eines Haares, das am Tatort gefunden wurde, ausfindig gemacht. Das Haar war schwarz mit blond gefärbten Spitzen und auf Überwachungsvideos in der Nähe des Tatorts war ein Mann mit schwarzen Haaren und blond gefärbten Spitzen zu sehen.
Bis die Polizei so weit war, waren eineinhalb Monate vergangen. Und deswegen wurden schnell Rufe nach einer gesetzlich erlaubten Auslese von DNA-Spuren in der Kriminalistik laut. Mit dem Verfahren nämlich hätte man, so die Befürworter, den möglichen Täterkreis schon viel früher eingrenzen können.
Technisch möglich, aber auch ethisch vertretbar?
Wäre die DNA-Auslese rechtlich erlaubt, könnten Rechtsmediziner schon aus kleinsten DNA-Spuren Merkmale wie Haar- und Augenfarbe, Alter und Hautfarbe errechnen. Ein möglicher Täterkreis ließe sich so schnell bestimmen. Kriminalisten fordern die Freigabe der DNA-Auslese schon seit langem.
Nach dem Sexualverbrechen fanden sie auch einen politischen Unterstützer: Der baden-württembergische Justizminister Wolf brachte im Februar eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat ein. Zurzeit wird über den Entwurf diskutiert. Denn: Warum sollte eine Technologie, die funktioniert und beispielsweise auch in anderen Ländern schon angewandt wird, nicht auch die Polizeiarbeit hierzulande erleichtern?
Das Problem mit der Wahrscheinlichkeit
Wissenschaftler warnen vor dem Verfahren: Weder die technische Zuverlässigkeit noch die gesellschaftlichen, ethischen und sozialen Risiken und Möglichkeiten dieses Vorgehens seien gut genug geprüft und erfasst worden, um die DNA-Auslese verantwortungsvoll freizugeben. Ein anderes Problem sind die Trefferquoten, bei denen immer eine Restwahrscheinlichkeit besteht, dass die DNA eben doch nicht korrekt ausgelesen wird.
Es bringt den Ermittlern nur einen Vorteil, wenn die den Täterkreis einschränken können. Und das können sie nur, wenn sie ein Merkmal aus der Untersuchung rausbekommen können, das selten ist in der Bevölkerung. – Fabian Staubach, Genetiker an der Universität Freiburg
Das kann bedeuten, dass die Auslese auf einen dunkelhäutigen Täter schließen lässt und dadurch nur dunkelhäutige Menschen auch Teil der Ermittlungen werden. Liegt die Auslese in einem solchen Fall aber falsch, bedeutet das: Ermittlungen in eine komplett falsche Richtung.
Wären dann nicht sogar Persönlichkeitsrechte verletzt? Und was kann bei der DNA-Auslese noch schiefgehen? Das hat detektor.fm-Moderatorin Sara Steinert den Genetiker Fabian Staubach von der Uni Freiburg gefragt. Der Genetiker gehört zu einer Expertengruppe, die dem Bundesrat als Beratungsgremium zur Verfügung stand.
Redaktion: Maren Schubart