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Ein Auge auf die Anderen – Der Menschenrechtsbericht aus den USA

Der Menschenrechtsbericht der USA kritisiert auch Deutschland – spart die Vereinigten Staaten selbst aber aus. Ein kritischer Blick auf den aktuellen Bericht.

Monika Lüke - Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland.

Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland.
Monika Lüke

Was die Menschenrechte betrifft, haben die USA zwei Gesichter. Abu Ghraib, Guantanamo und die Todesstrafe machen die Nordamerikaner für viele nicht gerade zum Vorbild für die Wahrung der Menschenrechte. Auf der anderen Seite sind es gerade die USA, die in vielen Ländern die Menschenrechte sichern, oder sie gar erst durchsetzen. Einmal im Jahr benennen die USA in ihrem Menschenrechtsbericht die Missstände der Welt. Verstöße gegen die Menschenrechte verzeichnet der Bericht diesmal in 192 Ländern. Das moralische Auge der Vereinigten Staaten blickt also auf die Welt – jedoch ohne sich dabei selbst in den Blick zu nehmen. Wie ist der Bericht also zu werten? Und wie schneidet Deutschland ab? Diese Fragen haben wir mit Monika Lüke, der Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International, besprochen.

Interview Monika Lüke 05:59

Zum Thema: Menschenrechte

Menschenrechte sind universelle und unteilbare Rechte. Das heißt, sie stehen allen Menschen von Geburt an zu. Unteilbarkeit bedeutet, dass Menschenrechte besagt immer nur in ihrer Gesamtheit gelten. Sie können daher auch nicht durch öffentliche Gewalt dem Einzelnen aberkannt werden: sie sind vor- bzw. überstaatlicher Natur. Anders als Bürgerrechten, die nur den Staatsbürgern eines Landes eingeräumt werden, gelten Menschrechte für alle Menschen, unabhängig von einer Staatsbürgerschaft. Durch die Übertragung von Grundrechten in Verfassungsrang und internationale Abkommen wird versucht, die Menschenrechte einklagbar zu machen. Wichtige Quellen hierfür sind:

  • „the International Bill of Human Rights der Vereinten Nationen“
  • die allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948)
  • der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte
  • der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (beide 1966 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und 1976 in Kraft getreten)

Ebenso gibt es bestimmte Konventionen, die die Absicherung einzelner Menschenrechte gewährleisten sollen:

  • die Genfer Flüchtlingskonvention
  • die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
  • die UN-Anti-Folter-Konvention
  • die UN-Kinderrechtskonvention
  • die Konvention zur Beseitigung der Diskriminierung der Frauen
  • die Internationale Konvention zur Beseitigung aller Formen von Rassendiskriminierung

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