Seiten wie Google News, Yahoo! Nachrichten, aber auch Presseschauen im Netz basieren darauf, dass journalistische Artikel gesammelt und sortiert werden. Meist ist ein kurzes Textschnipsel der verlinkten Seite als Vorschau zu sehen. Deutsche Verleger fordern seit langem, an den Werbeeinnahmen dieser Seiten beteiligt zu werden – und verlangen vom Gesetzgeber ein Leistungsschutzrecht für die gewerbliche Nutzung bisher kostenfreier Inhalte.
Nachdem das Leistungsschutzrecht lange nicht mehr als eine Forderung war, soll es nun plötzlich kommen. So will es der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und FDP. Durchsetzen soll das ganze eine Verwertungsgesellschaft, ganz ähnlich wie die GEMA. Über einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu einem Leistungsschutzrecht muss zunächst der Bundestag abstimmen.
Ein solches Leistungsschutzrecht würde nicht nur Internetseiten, die Nachrichten sammeln und Vorschauen anbieten, betreffen, sondern auch Privatpersonen. Kritiker des Leistungsschutzrechts bemängeln außerdem, die Verleger würden Geld von Anbietern verlangen, denen sie ihre Besucher verdanken. Und: das ganze Konstrukt beschränkte die Kommunikationsfreiheit.
Über mögliche Konsequenzen und Gegenargumente haben wir mit Till Kreutzer gesprochen. Er ist Rechtsanwalt und Initiator der Informationsplattform IGEL, der „Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht“.
Da ist wieder die Frage: Was ist privat, was ist kommerziell? Wenn man Werbung auf seinem Blog hat, dient das dazu, eine Einnahmequelle zu schaffen. Das könnte im weiten Verständnis als kommerziell gewertet werden. (Till Kreutzer)