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Ethikrat fordert Verbot von Forschung an Mischwesen aus Mensch und Tier

Der Deutsche Ethikrat fordert eine Modernisierung des Embryonenschutzgesetzes, damit keine menschlichen und tierischen Gene vermischt werden. Doch wo setzt man die Grenze? Wieviel Mensch darf in einem Tier sein?

2008 erschufen britische Forscher im Labor einen Embryo: zu 99, 9 Prozent menschlich, der Rest stammte von einer Kuh. Das britische Unterhaus genehmigte die Versuche im Nachhinein. In Deutschland beriet der Nationale Ethikrat darüber mehr als drei Jahre, um eine Empfehlung an Forschung und Politik auszusprechen. Er fordert nun eine Modernisierung des Embryonenschutzgesetzes. Die Forschung an Mischwesen aus Mensch und Tier sei „ethisch fragwürdig“.

Wolf-Michael Catenhusen - vom Deutschen Ethikrat fordert eine Modernisierung des Embryonenschutzgesetzes.

vom Deutschen Ethikrat fordert eine Modernisierung des Embryonenschutzgesetzes.
Wolf-Michael Catenhusen

Das Embryonenschutzgesetz legt zwar schon fest, dass menschliche Embryonen nicht von einem Tier ausgetragen werden dürfen. Nun müsse aber auch der Transfer von Tier auf Mensch verboten werden.

Nach unserem Verständnis gebietet es eben auch die Rolle des Menschen in der Natur, dass wir in besonderen Verpflichtungen gegenüber Lebewesen stehen, die in ihrer Leidensfähigkeit dem Menschen sehr verwandt sind […].

Im detektor.fm-Interview spricht Wolf-Michael Catenhusen, Mitglied des Deutschen Ethikrates, über ethische Herausforderungen und beantwortet die Frage, wieviel Mensch eigentlich im Tier sein darf und umgekehrt.

Wolf-Michael Catenhusen vom Ethikrat zu Mischwesen 06:59

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