Die Hamas hat vor dem Europäischen Gerichtshof gegen ihren Eintrag auf der EU-Liste der Terror-Organisationen geklagt. Heute hat das Gericht der Klage stattgegeben. Grund dafür ist ein Verfahrensfehler bei der ursprünglichen Einschätzung gewesen. Der Rat der Europäischen Union hatte 2001 bei der Einschätzung der Hamas auf Informationen zurückgegriffen, die nicht genügend von nationalen Einrichtungen geprüft worden waren. Daher erklärt der Europäische Gerichtshof die Aufnahme der Hamas in die Liste der Terror-Organisationen für nichtig.
Terrororganisation oder nicht?
Das Gericht betont aber, dass Grundlage der Entscheidung die Verfahrensfehler sind. Eine Einschätzung, ob die Hamas eine Terror-Organisation ist oder nicht, nimmt das Gericht ausdrücklich nicht vor. Für die nächsten drei Monate beziehungsweise bis zum Abschluss des Verfahrens bleiben die Konten der Hamas aber weiter eingefroren. Auch andere Sanktionen bleiben bis auf Weiteres bestehen. Die EU muss die Hamas jetzt neu bewerten. Das könnte auch die Verhandlungen zwischen Hamas und Israel erleichtern, jedoch fordert die Organisation in ihrer Charta weiterhin die Auslöschung Israels.
Chancen für Nahost-Konflikt
Wie die Hamas zu bewerten ist und was für Chancen sich aus dem aktuellen Urteil für den Nahost-Konflikt ergeben könnten, dazu hat detektor.fm-Moderator Christoph Dziedo mit Hajo Funke gesprochen. Er ist Professor für Politische Wissenschaft an der FU Berlin.
Redaktion: Pascal Anselmi