Die Bundesregierung wollte durch ihre „Willkommenskultur“ eine Vorbildfunktion in der europäischen Flüchtlingspolitik einnehmen. Jetzt ist der Entwurf für ein neues Asyl-Gesetz bekannt geworden. Der Entwurf der Regierung spricht eine völlig andere Sprache.
Abschiebung ohne Ankündigung und Hilfestellung
Denn der Entwurf sieht vor, dass Flüchtlinge, die über Drittstaaten nach Deutschland einreisen, zukünftig keine sozialen Leistungen mehr erhalten sollen. Ihnen stünden dann weder eine medizinische Versorgung, noch eine Unterkunft oder finanzielle Hilfe zu. Allein das Fahrtgeld, zurück in das Land der Erstaufnahme, will die Regierung noch bezahlen.
Wenn das neue Asylrecht in Kraft tritt, dann werden auch Abschiebungen nicht mehr angekündigt. Damit will die Regierung verhindern, dass Asylbewerber vor ihrer geplanten Abschiebung fliehen. Mit diesen Maßnamen kann das Asylverfahren aus ihrer Sicht beschleunigt werden.
Die Bundesregierung möchte, dass die Flüchtlinge aus Deutschland ausreisen. Deswegen werden sie in die Obdachlosigkeit und Mittelosigkeit gezwungen. – Maximilian Pichl, Pro Asyl
Albanien und Kosovo als sichere Herkunftsländer?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge plant schon länger, Albanien und den Kosovo als sichere Herkunftsländer einzustufen. Auch diese Forderung hat ihren Weg in den Gesetzentwurf gefunden. Das würde bedeuten, dass Flüchtlinge aus diesen Ländern direkt an den deutschen Grenzen wieder abgewiesen werden können. Aufgrund der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in diesen Ländern, wird diese Einstufung von vielen Menschenrechtsorganisationen vehement kritisiert.
In den sogenannten Westbalkanstaaten haben wir teilweise mafiose Staatsstrukturen und auch eine massive Entrechtung und Ausgrenzung der dortigen Roma-Minderheit. – Maximilian Pichl, Pro Asyl
Verstößt der Entwurf gegen das Grundgesetz?
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat die Vorschläge in einer Pressekonferenz verteidigt: Flüchtlinge, die über ein anderes europäisches Land eingereist sind, sollten nicht die „hohen Asylbewerberleistungen“ bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings 2012 entschieden, dass die Menschenwürde „migrationspolitisch nicht zu relativieren“ ist.
Über die Frage, ob der Entwurf zum neuen Asylrecht gegen das Grundgesetz verstößt und welche Auswirkungen er haben könnte, hat detektor.fm-Moderatorin Constanze Müller mit Maximilian Pichl von Pro Asyl gesprochen.
Redaktion: Christian Eichler