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Zahlreiche Datenschützer sind gegen die Einführung einer Fluggastdatenbank. Foto: 201503noPNR5a. CC BY 2.0 | Aktion Freiheit statt Angst / flickr.com

Fluggastdatenbank auf der CeBIT vorgestellt

Der gläserne Reisende

Name, Anschrift, Sitzplatz und Essen im Flugzeug – all diese und viele weitere Informationen sollen für die Terrorabwehr in Europa relevant sein. Das deutsche Projekt zur Sammlung solcher Daten wurde auf der CeBIT vorgestellt. Im Mai 2018 soll es funktionsfähig sein, doch eine Gesetzesgrundlage fehlt bislang.

Auf der CeBIT hat das Bundesverwaltungsamt sein Projekt für eine deutsche Fluggastdatenbank vorgestellt. Diese entsteht im Auftrag des Bundeskriminalamts. Ausgangspunkt ist eine EU-Richtlinie von 2016, eine deutsche Gesetzesgrundlage fehlt allerdings bislang.

Neue Sicherheitspolitik

Trotzdem soll die Fluggastdatenbank ab Mai 2018 funktionsfähig sein. Dann kann das BKA auf eine enorme Menge Informationen über Flugreisende zugreifen. Dazu gehören zum Beispiel Name, Anschrift, Sitzplatz und Essen im Flugzeug. Die persönlichen Daten sollen sechs Monate lang verfügbar sein. Nach Ablauf der Frist werden sie anonymisiert, jedoch nicht gelöscht. Im Ernstfall soll es weiterhin möglich sein, die Anonymisierung rückgängig zu machen. Erst nach fünf Jahren sollen die Daten dann komplett gelöscht werden.

Die deutsche Fluggastdatenbank ist nur ein Teil in einem größeren europäischen Projekt. Als Part einer gemeinsamen Sicherheitspolitik sollen mehrere dieser Datenbanken miteinander vernetzt werden. Das erklärte Ziel ist eine effizientere Abwehr von Terrorismus und schweren Straftaten. In den USA gehört eine solche Datenbank bereits zum Alltag – und Europa selbst hat das auch schon oft kritisiert.

Ärger um Überwachung

Einige Kritiker sehen in der Fluggastdatenbank den Einzug der Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür. Eine Vorratsdatenspeicherung gilt vielen als Eingriff in das Grundgesetz. Ein entsprechendes Gesetz wurde bereits 2007 vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Allerdings trat 2015 ein zweites Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Auch gegen dieses wurden bereits mehrere Klagen und Verfassungsbeschwerden eingereicht.

Suche nach der Nadel im Datenhaufen

Ebenfalls problematisch: Die Sinnhaftigkeit derartiger Datensammlungen zweifeln bis heute zahlreiche Datenschützer an. Je mehr Informationen Fahnder erheben, umso mehr Datensätze müssen sie auch auswerten. Das kostet Zeit und Ressourcen. Daher wird an dieser Stelle häufig das Sprichwort von der Nadel im Heuhaufen bemüht. Denn um wenige Straftäter zu finden, wird ein Großteil der Gesellschaft überwacht.

Fliegendes Auge

Eine genaue Überwachung von Fluggästen ist jedoch schon längst gängige Praxis. Die Airlines selbst sind es, die ihre Passagiere genauestens durchleuchten. Um sich über das Verhalten ihrer Kunden zu informieren, erheben sie ganz ähnliche Datensätze. Dazu gehörte in der Vergangenheit auch das Auswerten öffentlich verfügbarer Informationen aus dem Internet.

Warum die Fluggastdatenbank auf Kritik von Datenschützern stößt, bespricht detektor.fm-Moderator Thibaud Schremser mit Alexander Sander. Er ist Geschäftsführer beim „Verein Digitale Gesellschaft“.

Alexander Sander - sieht die Datensammlungen kritisch.

sieht die Datensammlungen kritisch.
Es kommt eben jetzt der Fall, dass man diesen Datenhaufen, den man offensichtlich nicht unter Kontrolle hat, einfach weiter vergrößert. Hinzu kommt, dass es schlichtweg gegen Grundrechte verstößt. Wir haben zwei Urteile vom europäischen Gerichtshof.Alexander Sander
Fluggastdatenbank – Vorratsdaten über Reisende 09:33

Redaktion: Alexander Goll

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