Bundesrepublik Deutschland vs. Funke Mediengruppe
Die Zeitungen der Funke Mediengruppe (ehemals WAZ-Mediengruppe) haben im Herbst 2012 die sogenannten „Afghanistan-Papiere“ veröffentlicht. Dabei handelt es sich um vertrauliche Lageberichte der Bundeswehr. Die Dokumente hatten die Journalisten von unbekannter Hand erhalten. Insgesamt geht es um mehr als 5 000 gescannte Seiten.
Die Bundesrepublik Deutschland hat Funke daraufhin verklagt – wegen Urheberrechtsverletzung. Nach einigen Jahren vor deutschen Gerichten prüft inzwischen der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Verfahren. Dort hat der Generalanwalt Maciej Szpunar dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung widersprochen.
Interessant ist, dass das Verteidigungsministerium, wenn es die Veröffentlichung verhindern möchte, auch ein Strafverfahren wegen Verbreitung vertraulicher Informationen hätte starten können. Das hat es aber nicht gemacht und ist stattdessen den zivil-gerichtlichen Weg gegangen. – Stefan Wehrmeyer, Frag den Staat
„Afghanistan-Papiere“: Eingriff in die Freiheit der Medien?
Der Generalanwalt stellt in seiner Einschätzung die Form der Afghanistan-Papiere als schutzfähige „Werke“ infrage. Es handele sich dabei um Dokumente in standardisierter, neutraler Sprache, die nicht durch Urheberrecht geschützt seien. Aber selbst wenn der Staat ein Urheberrecht auf die Papiere hätte, dann stünde es nicht über dem Grundrecht der Meinungsfreiheit. Dazu gehöre auch die Freiheit der Medien, die durch die Veröffentlichung bestimmter Informationen eine Kontrolle der Staatsgewalt ausübe, so Generalanwalt Szpunar.
Diese Abschlusserklärung allein ist noch nicht rechtskräftig, doch in den meisten Fällen urteilt der EuGH entsprechend diesen Einschätzungen. Das Urteil verkünden die Luxemburger Richter voraussichtlich Anfang 2019.
Warum die „Afghanistan-Papiere“ nicht vom Urheberrecht geschützt sind, hat Stefan Wehrmeyer von Frag den Staat im Gespräch mit detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt erklärt.
Redaktion: Valérie Eiseler