Geschenke, Geschenke!
Eine Flasche Wein, Pralinen oder Theaterkarten können Geschenke an Mitarbeiter eines Ministeriums sein. Eine Vorschrift des Innenministeriums regelt, was die Beschenkten behalten dürfen und was nicht. Präsente über 25 Euro gehören demnach nicht dazu. Die gehen zurück an die Behörde und werden zum Beispiel gespendet. Das soll die Mitarbeiter weniger bestechlich machen und Korruption in Behörden verhindern. Außerdem macht es Lobbyismus transparenter. Für Bundestagsabgeordnete gibt es ein solches Gesetz allerdings nicht.
Es geht bei diesen Geschenklisten auch darum, ein wirksames Mittel gegen Korruption und Missbrauch von solchen Geschenken zu schaffen. – Arne Semsrott, Frag den Staat
Was ging an das Kanzleramt?
Frag den Staat hat die Geschenklisten bei den deutschen Ministerien angefragt und von den meisten auch eine Antwort bekommen. Das Kanzleramt jedoch weigert sich bisher, Informationen über Geschenke an ihre Behörde herauszugeben. Frag den Staat verklagt das Kanzleramt jetzt auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes. Weil Mitarbeiter im Kanzleramt viel mit ausländischen Kontakten zu tun haben, könnte es hier besonders interessant sein, eine Auflistung der Geschenke einzusehen. In der Liste würden sich dann auch Geschenke an die Kanzlerin finden.
Über die Klage gegen das Kanzleramt hat detektor.fm-Moderatorin Bernadette Huber mit Arne Semsrott von Frag den Staat gesprochen.
Redaktion: Mona Kellermann