Was macht der Bund eigentlich?
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Zugang zu Informationen vom Staat. Es soll jedem ermöglichen, an Informationen des Bundes heranzukommen. Das seit 2006 existierende IFG hat zum Ziel, für mehr Transparenz in Regierungsangelegenheiten zu sorgen. Jeder ist in der Lage, einen Antrag zu stellen, um somit den Behörden auf die Finger zu gucken.
Im Gesetz steht drin, dass eine Antwort von einer Behörde unverzüglich erfolgen muss. Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Zögern. Im Einzelfall ist es aber sehr schwierig festzustellen, was schuldhaftes Zögern ist. – Arne Semsrott, Frag den Staat
Das leidige Warten
Die Wartezeit für die Bearbeitung der Anträge dauert immer noch viel zu lang. Nach dem Gesetz muss eigentlich eine Antwort innerhalb von einem Monat vorliegen. In der Praxis sieht das allerdings häufig anders aus. Die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit hat deswegen geklagt. Jedoch ist das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss gekommen, dass eine Klage auf Untätigkeit erst nach drei Monaten Wartens zulässig ist.
Viele Anfragen sind darauf angewiesen, dass sie innerhalb der Frist beantwortet werden. Zum Beispiel journalistische Recherchen oder Bürgerinitiativen, die relativ schnell ein Gutachten brauchen von einer Behörde. – Arne Semsrott
Über das Informationsfreiheitsgesetz und die zu lange Warteizeit für die Antragsteller hat detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit Arne Semsrott von Frag den Staat gesprochen.
Redaktion: Moritz Steinacker