Transparenz von Umweltinformationen
Der für die Auslandsaufklärung zuständige Bundesnachrichtendienst (BND) unterliegt nicht dem Informationsfreiheitsgesetz und darf daher Anfragen, die sich auf das Gesetz beziehen, zurückweisen. Von nun an muss er jedoch sämtliche Informationen zu Umweltthemen veröffentlichen, sobald Bürger diese anfragen. Doch wie wird der Begriff Umweltinformation definiert und welche Aktivitäten des Geheimdienstes können hiermit transparent gemacht werden? Geht es ausschließlich um die Auswirkungen der Arbeit des Geheimdienstes oder steckt viel mehr dahinter?
Was ist denn vielleicht mit der Lagerung von chemischen Kampfstoffen? Man weiß es ja nicht, was beim BND abläuft. – Arne Semsrott, FragDenStaat
Zu beachten ist, dass sich diese Verpflichtung der Transparenz nicht nur auf Informationen bezüglich Aktivitäten im Inland bezieht, sondern auch auf jegliche Aktivitäten im Ausland.
BND soll mit Bürgern in Kontakt stehen
Gleichzeitig soll der Geheimdienst in Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger zugänglicher werden. Personen, die einen Informationsantrag stellen, sollen dabei vom BND unterstützt werden. Der Antrag muss allerdings konkret und auch spezifisch formuliert werden. Außerdem müssen Antragstellenden darauf achten, dass sie wirklich nach Umweltinformationen verlangen.
Da wird sich der BND noch auf interessante Anfragen gefasst machen müssen. – Arne Semsrott
Doch was passiert, wenn sich der Bundesnachrichtendienst erneut weigert, Informationen preiszugeben? Über das Urteil zur Transparenz des Bundesnachrichtendienstes spricht detektor.fm-Moderatorin Doris Hellpoldt mit Arne Semsrott von FragDenStaat.
Redaktion: Alina Metz