Öffentlich und privat
ÖPP, das steht für „öffentlich-private Partnerschaften“ und meint Kooperationen zwischen dem Staat und privaten Firmen. Das heißt konkret: Der Staat ist der Auftraggeber und die private Firma der Auftragnehmer, beispielsweise für den Bau einer Schule.
Das klingt erstmal so, als würde da jeder profitieren. Tatsächlich bezeichnen Kritiker und Kritikerinnen die ÖPP als undemokratisch und intransparent.
Immer dann, wenn der Staat etwas privatisiert […] gibt es auch weniger Transparenzpflichten. Weil die dahinterliegenden Gesetze, zum Beispiel das Informationsfreiheitsgesetz, da große Ausnahmen machen. – Arne Semsrott, FragDenStaat.de
Welches Recht gilt?
Bleiben wir beim Bau einer Schule. Hier fließt meistens viel Geld. Doch was passiert damit genau? Schließlich geht es hier um Steuergelder. In der Regel lassen sich solche Fragen mit Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz klären. Doch in diesem Fall verweisen die Auftragnehmer häufig auf das Privatrecht. Dieses besagt: man muss keine Auskunft erteilen.
Es gibt gerade einen Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz […], in dem private Rechte deutlich besser geregelt werden. Weil da nämlich in unserem Entwurf drin steht, dass auch Private, wenn sie öffentliche Aufgaben aufnehmen, Auskunft geben müssen. – Arne Semsrott
Besonders wenn es darum geht, Korruption vorzubeugen, ist das problematisch. Denn die Bürgerinnen und Bürger haben so keine Möglichkeit, genau nachzuvollziehen, was mit den öffentlichen Geldern geschieht.
Über die Intransparenz in öffentlich-privaten Partnerschaften hat detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer mit Arne Semsrott gesprochen. Er ist Projektleiter bei FragDenStaat.
Redaktion: Lara-Lena Gödde, Philipp Weimar