Play
Gedruckte Gesetzestexte erscheinen im Bundesanzeiger-Verlag. Hat das private Unternehmen damit ein Urheberrecht auf die Bundesgesetze? Foto: Zholobov Vadim | Shutterstock
Bild: Zholobov Vadim | Shutterstock

Frag den Staat | Offene Gesetze

Gilt das Urheberrecht für Bundesgesetze?

Ohne Bezahlung kann man in Deutschland neue Bundesgesetze nur eingeschränkt einsehen. Die Macher des Portals „Offene Gesetze“ wollen das nun ändern. Doch ist deren Vorgehen rechtmäßig?

Privater Verlag im staatlichen Prozess

Der Gesetzgebungsprozess in der Bundesrepublik Deutschland folgt einem einheitlichen Schema: Initiative der Regierung, Beschluss durch Bundestag und Bundesrat und dann die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Dieses Verkündungsblatt erscheint im Auftrag des Bundesjustizministeriums im privaten Bundesanzeiger-Verlag. Lange Zeit ist er staatlich gewesen und ist im Zuge weitreichender Privatisierungen an den Dumont-Verlag verkauft worden.

Der Dumont-Verlag hat sich dieses sehr lukrative Angebot nicht entgehen lassen und sich den Bundesanzeiger-Verlag geholt. – Arne Semsrott, Frag den Staat

Seit dieser Privatisierung im Jahr 2006 ist somit ein profitorientiertes Unternehmen am staatlichen Prozess der Gesetzgebung beteiligt. Die gesamten Bundesgesetze können interessierte Bürger aber nur gegen eine Gebühr online nachschlagen. Eine Weiterverwendung erlaubt der Verlag mit Verweis auf das Urheberrecht jedoch nicht.

Portal „Offene Gesetze“ schafft Transparenz

Gegen den fehlenden allgemeinen Zugriff auf die Gesetzestexte hat das Portal „Offene Gesetze“ nun einen ersten Schritt gewagt. Alle Bundesgesetze, die seit der Gründung der Bundesrepublik 1949 erlassen wurden, sind dort ab sofort online frei verfügbar. Bürger können sich diese frei herunterladen, lesen und vervielfältigen. Nun stellt sich die Frage: Wird der Verlag gegen diese nicht genehmigte Veröffentlichung rechtlich vorgehen?

Die Frage des Urheberrechts

Die Macher der Open Knowledge Foundation, die hinter der Initiative „Offene Gesetze“ steht, rechnen mit rechtlichem Widerstand aus dem Bundesanzeiger-Verlag. Sie haben sich bewusst angreifbar gemacht. Gilt das Urheberrecht des Verlages also auch für Bundesgesetze? Das Unternehmen beruft sich lieber auf den Schutz ihrer Online-Datenbank als auf das Urheberrecht der staatlichen Gesetzestexte. Hier scheint ein neuer Präzedenzfall aufzutreten.

Welche Auswirkungen der Vorstoß des Portals „Offene Gesetze“ für die Transparenz der deutschen Bundesgesetzgebung hat, bespricht detektor.fm-Moderatorin Juliane Neubauer mit Arne Semsrott von Frag den Staat, der auch bei der Open Knowledge Foundation aktiv ist.

Arne Semsrott - ist auch bei der Open Knowledge Foundation aktiv, die das Portal Offene Gesetze eingerichtet hat.

ist auch bei der Open Knowledge Foundation aktiv, die das Portal Offene Gesetze eingerichtet hat.
Das wird den Verlag ziemlich wurmen. Wir gehen mal davon aus, dass er dagegen vorgeht. Die Frage ist nun: Kann er das?Arne Semsrott
Frag den Staat | Offene Gesetze 05:04

Redaktion: Lars Feyen


„Wer nicht fragt, bleibt dumm!“
Welche Infos der Staat herausgibt und wo er mauert.
Jede Woche. Auch als Podcast (u.a. Apple PodcastsDeezerSpotify).

In Kooperation mit:

fragdenstaat_logo

Volles Programm, (aber) null Banner-Werbung

Seit 2009 arbeiten wir bei detektor.fm an der digitalen Zukunft des Radios in Deutschland. Mit unserem Podcast-Radio wollen wir dir authentische Geschichten und hochwertige Inhalte bieten. Du möchtest unsere Themen ohne Banner entdecken? Dann melde dich einmalig an — eingeloggt bekommst du keine Banner-Werbung mehr angezeigt. Danke!

detektor.fm unterstützen

Weg mit der Banner-Werbung?

Als kostenlos zugängliches, unabhängiges Podcast-Radio brauchen wir eure Unterstützung! Die einfachste Form ist eine Anmeldung mit euer Mailadresse auf unserer Webseite. Eingeloggt blenden wir für euch die Bannerwerbung aus. Ihr helft uns schon mit der Anmeldung, das Podcast-Radio detektor.fm weiterzuentwickeln und noch besser zu werden.

Unterstützt uns, in dem ihr euch anmeldet!

Ja, ich will!

Ihr entscheidet!

Keine Lust auf Werbung und Tracking? Dann loggt euch einmalig mit eurer Mailadresse ein. Dann bekommt ihr unsere Inhalte ohne Bannerwerbung.

Einloggen